EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei freiwilligen Flugverspätungen

Luisa Lange
Luisa Lange
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Pfosten, die mit Bändern geschmückt sind, Texttafeln, Wandbildschirmen und Deckenleuchten, während sie auf ihren Flug warten.Luisa Lange

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte bei freiwilligen Flugverspätungen

Zwei Passagiere fordern von European Air Charter jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet war. Die Verzögerung ging auf die Entscheidung der Fluggesellschaft zurück, auf Reisende zu warten, die im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn in langen Sicherheitskontrollschlangen festsaßen.

Die Probleme begannen, als das Sicherheitspersonal am Flughafen Köln/Bonn überlastet war, was zu ungewöhnlich langen Wartezeiten führte. In der Folge trafen alle Passagiere eines Fluges zu spät zum Boarding ein. European Air Charter entschied sich daraufhin, auf die verspäteten Reisenden zu warten, wodurch sich der Abflug der Verbindung Düsseldorf–Varna um mehr als fünf Stunden verzögerte.

Diese Störung zwang die Airline, sämtliche nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuorganisieren. Das Landgericht Düsseldorf legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, um klären zu lassen, ob die Fluggesellschaft "außergewöhnliche Umstände" als Rechtfertigung geltend machen könne.

Der EuGH entschied, dass die Airline dieses Argument nicht verwenden dürfe. Da sich der Luftfahrtunternehmer freiwillig dafür entschieden habe, auf die verspäteten Passagiere zu warten, trage er die Verantwortung für die daraus resultierenden Folgeverzögerungen. Die Entscheidung steht im Einklang mit früheren Urteilen, etwa dem Fall Krüsemann (C-660/20) aus dem Jahr 2023, in dem festgestellt wurde, dass technische Probleme aufgrund mangelnder Wartung nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Damit wird die Möglichkeit der Airlines weiter eingeschränkt, Entschädigungsansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 abzulehnen.

Nun muss das Düsseldorfer Gericht prüfen, ob die Entscheidung von European Air Charter eigenständig getroffen wurde. Anschließend wird es über die Entschädigungsforderungen der Passagiere auf Grundlage der Auslegung des EuGH entscheiden.

Das Urteil stärkt die Rechte von Fluggästen, indem es Airlines für Verspätungen verantwortlich macht, die auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Die endgültige Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts wird zeigen, ob die beiden Passagiere ihre geforderten 400 Euro Entschädigung jeweils erhalten.

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