Prepaid-Girocard für ukrainische Geflüchtete startet 2025 mit strengen Regeln

Prepaid-Girocard für ukrainische Geflüchtete startet 2025 mit strengen Regeln
Neue Prepaid-Girocard für Geflüchtete aus der Ukraine startet 2025 bundesweit
Ab kommendem Jahr führt Deutschland eine neue Prepaid-Girocard für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Das System ersetzt einen Teil der Bargeldleistungen und setzt strenge Ausgaberegeln durch. Behörden haben nun dargelegt, wie die Karte funktioniert – und wer Anspruch darauf hat.
Die Karte arbeitet wie eine herkömmliche Prepaid-Karte, ist jedoch nicht mit einem Girokonto verknüpft. Ein Dispo ist ausgeschlossen, Auslandsüberweisungen werden blockiert. Zahlungen sind ausschließlich bei Händlern möglich, die Visa akzeptieren – Ausnahmen gibt es nicht.
Bargeldabhebungen sind auf 50 Euro pro Monat begrenzt. Geflüchtete aus der Ukraine können diesen Betrag an Geldautomaten abheben oder in ausgewählten Geschäften als Bargeldrückgabe erhalten. In Einzelfällen können Behörden höhere Limits genehmigen. Nicht alle Geflüchteten aus der Ukraine erhalten die Karte: Ausgeschlossen sind Personen mit eigenem Vermögen, Einkommen, ausstehender Abschiebung oder laufenden Prüfungen nach dem Geldwäschegesetz. Eine Beispiel Familie – zwei Erwachsene mit zwei Kindern – erhält monatlich 634 Euro. Alleinstehende Erwachsene bekommen 202 Euro, verpartnerte Personen jeweils 182 Euro. Die Regelung basiert auf einer Vereinbarung der Bundesländer und soll die Unterstützung vereinheitlichen, während die Verwendung der Mittel eingeschränkt wird.
Die Karte wird 2025 mit festen Zahlungsstufen und strengen Kontrollen eingeführt. Berechtigte Geflüchtete aus der Ukraine werden sie für den Großteil ihrer Transaktionen nutzen, wobei ein begrenzter Bargeldzugang bleibt. Ob nach dem Start weitere Anpassungen erfolgen, haben die Behörden noch nicht bestätigt.

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