Gericht klärt Rollen in Mobilfunk-Vertragsbedingungen

Gericht klärt Rollen in Mobilfunk-Vertragsbedingungen
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Rollen und Verantwortlichkeiten von Mobilfunkanbietern und Händlern bei Mobilfunkverträgen präzisiert. Die Entscheidung des Gerichts bringt Klarheit über die unterschiedliche Natur dieser Verträge und die beteiligten Parteien. Das Gericht urteilte, dass die Mobilfunkanbieter – und nicht die Händler – die Vertragsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen festlegen. Diese Bedingungen, etwa der Zeitpunkt der monatlichen Gebührenabbuchung, sind rein faktischer Natur und ändern nichts an den vertraglichen Pflichten der beteiligten Seiten. Ferner wurde festgestellt, dass Mobilfunkhändler nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkverträge verantwortlich sind, selbst wenn sie den Abschluss dieser Verträge im Zusammenhang mit dem Kauf eines Geräts vermitteln. Der Händler fungiert dabei lediglich als Vermittler und nicht als Vertreter des Netzbetreibers. Die separaten Kaufverträge für Smartphones regeln die Verpflichtungen des Händlers, die sich deutlich von denen im Mobilfunkdienstvertrag unterscheiden. Zusammenfassend hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klargestellt, dass Mobilfunkanbieter und Händler bei Mobilfunkverträgen unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten haben. Der Händler vermittelt zwar den Vertrag, trägt jedoch keine Verantwortung für dessen Bedingungen, die allein vom Netzbetreiber vorgegeben werden und rein faktischer Natur sind.

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