Rüsselsheim passt Grundsteuersätze an – Entscheidung im Dezember fällt

Rüsselsheim passt Grundsteuersätze an – Entscheidung im Dezember fällt
Rüsselsheim am Main bereitet sich darauf vor, seine Grundsteuersätze als Reaktion auf die Reform in Hessen anzupassen. Der Stadtrat wird im Dezember über neue Hebesätze abstimmen, um sicherzustellen, dass die Steuern gerecht bleiben und die Einnahmen stabil bleiben. Ohne Anpassungen könnte die Reform die finanzielle Belastung für Grundstückseigentümer verschieben.
Die Grundsteuerreform des Landes zwingt Rüsselsheim, seine Bewertungsregeln zu überdenken. Um das Steueraufkommen konstant zu halten, muss der Rat die Hebesätze aktualisieren, die für die Berechnung herangezogen werden. Eine Entscheidung soll am 12. Januar fallen, die neuen Sätze treten dann ab dem 1. Januar in Kraft.
Für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) prüft der Rat zwei Optionen: eine Erhöhung des Hebesatzes von 800 Prozent auf entweder 830 oder 900 Prozent. Das Land empfiehlt 830 Prozent, doch ein höherer Satz könnte nötig sein, um Verluste zu vermeiden. Gleichzeitig würde der Hebesatz für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) von 680 auf 650 Prozent sinken.
Nach der Abstimmung wird die Stadt Anfang 2025 die ermittelten Grundstückswerte überwachen. Sollten sich Ungereimtheiten zeigen, werden die Sätze rückwirkend korrigiert, um ungerechtfertigte Belastungen auszugleichen.
Die Entscheidung des Rates wird die Grundsteuerbescheide für Bürger und Unternehmen im kommenden Jahr prägen. Eine neue Hebesatzverordnung muss vor Januar in Kraft treten, um die Änderungen umzusetzen. Ziel ist es, unter dem reformierten System Fairness und finanzielle Stabilität in Einklang zu bringen.

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