Neues Förderprogramm entlastet energieintensive Unternehmen bei Stromkosten bis 2026
Maximilian KrauseNeues Förderprogramm entlastet energieintensive Unternehmen bei Stromkosten bis 2026
Ein neues Förderprogramm soll energieintensive Unternehmen bei der Kompensation steigender Stromkosten unterstützen. Das Standortschutzgesetz 2025 (StSchG 2025) wurde kürzlich als vorübergehende Maßnahme für die Jahre 2025 und 2026 eingeführt. Es zielt darauf ab, indirekte CO₂-Kosten für berechtigte Unternehmen in diesem Zeitraum zu erstatten.
Das Programm übernimmt bis zu 75 Prozent der tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen eines Unternehmens. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro begrenzt. Um förderberechtigt zu sein, müssen Betriebe an einem Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen.
Zusätzlich gelten weitere Auflagen: Unternehmen müssen entweder ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem einführen. Darüber hinaus sind geförderte Firmen verpflichtet, mindestens 80 Prozent der erhaltenen Mittel in Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren.
Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für das Programm bereits genehmigt. Weitere Informationen – darunter eine Anleitung, FAQs und Präsentationsfolien von Webinaren – sind auf der Website der Förderbank aws abrufbar.
Das Programm bietet finanzielle Entlastung für anspruchsberechtigte Unternehmen mit hohen Strompreisen und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Interessierte Betriebe können sich nun über die Details informieren und über die offiziellen Kanäle bewerben.






