17 June 2026, 19:20

Neue EU-Regel: Ab Juni müssen Online-Verträge per Kündigungsbutton enden

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab Juni müssen Online-Verträge per Kündigungsbutton enden

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher in Deutschland Online-Verträge kündigen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbar und entsprechend beschrifteten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Regelung gilt für alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, nachdem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Richtlinie stammt zwar von der EU, wurde aber noch nicht in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Damit sie auch anderswo Anwendung findet, muss jedes Land die Vorschrift zunächst in die eigene Gesetzgebung übernehmen.

Der Kündigungsbutton soll den Prozess für Verbraucher vereinfachen. Er darf die Vertragsbeendigung nicht erschweren – weder im Vergleich zum Vertragsabschluss noch in anderer Hinsicht. Nach dem Klick müssen Nutzer umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten.

Fehlt der Button, könnte sich die Widerrufsfrist deutlich verlängern. Verbrauchern stünde dann ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen für die Kündigung zu. Der neue Button selbst ändert jedoch nichts am gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt.

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Die Änderung tritt am 19. Juni für deutsche Unternehmen in Kraft. Firmen müssen die Vorgaben einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einem klareren und unkomplizierteren Kündigungsverfahren.

Quelle