Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

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Ein Schwarz-Weiß-Bild von Menschen, die protestieren und Plakate halten, mit einem Einkaufszentrum im Hintergrund.

Prozess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin wegen mangelnden Schutzes vor Antisemitismus

Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin (FU Berlin) hat rechtliche Schritte gegen die Hochschule eingeleitet, da diese ihn nach seinen Angaben nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt habe. Lahav Shapira, der im Februar 2024 in Berlin-Mitte von einem Mitstudenten angegriffen und verletzt wurde, wirft der Universität vor, unzureichend auf den Vorfall reagiert zu haben. Der Fall wird nun gerichtlich verhandelt; weitere Verhandlungstermine sind für Anfang 2026 angesetzt.

Der Vorfall ereignete sich in Berlin-Mitte, wo Shapira von einem Mitstudenten angegriffen und verletzt wurde. Im April 2025 stufte das Amtsgericht Tiergarten die Tat als antisemitisch motiviert ein und verurteilte den Angreifer zu drei Jahren Haft. Trotz dieses Urteils beharrt Shapira darauf, dass die FU Berlin das grundsätzliche Problem des Antisemitismus auf dem Campus nicht ausreichend angehe.

Im Verlauf des Verfahrens schilderte Shapira, wie das Klima an der Universität seine Studienbedingungen negativ beeinflusst habe. Er wirft der Hochschule vor, gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen zu haben, da sie nicht ausreichend gegen Diskriminierung vorgegangen sei. Die FU Berlin wies die Vorwürfe zurück und verwies auf ihre bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie sowie eine spezialisierte Stelle, die sich mit solchen Fällen befasse. Das Gericht prüft nun, ob die Maßnahmen der Universität angemessen waren. Die mündliche Verhandlung in Shapiras Klage soll am 26. Februar 2026 fortgesetzt werden; die Richter fordern weitere Aufklärung darüber, wie die Universität auf seine Beschwerden reagiert hat.

Das Urteil in diesem Fall könnte richtungsweisend dafür werden, wie deutsche Hochschulen mit antisemitischen Vorfällen umgehen. Sollte das Gericht Shapira recht geben, könnte die FU Berlin verpflichtet werden, strengere Schutzmaßnahmen für jüdische Studierende einzuführen. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die aktuellen Richtlinien der Universität den rechtlichen Anforderungen des Berliner Bildungsgesetzes entsprechen.

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