GDL droht Verlust der Tariffähigkeit – Deutsche Bahn im Machtkampf mit FairTrain

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Ein Plakat mit einem Zug auf Schienen und Text unten.

GDL droht Verlust der Tariffähigkeit – Deutsche Bahn im Machtkampf mit FairTrain

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sieht sich mit einer rechtlichen Herausforderung konfrontiert, die ihr Verhandlungsrecht für Tarifverträge infrage stellt. Der Arbeitgeberverband der Deutschen-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) hat einen Antrag eingereicht, mit dem die GDL für nicht mehr berechtigt erklärt werden soll, Tarifverträge auszuhandeln. Der Streit entzündet sich an der Gründung von FairTrain, einer Personaldienstleistungsgenossenschaft der GDL, die die Arbeitsbeziehungen mit der Deutschen Bahn grundlegend verändert hat.

Auslöser des Konflikts war die Einrichtung von FairTrain durch die GDL – einer Zeitarbeitsgenossenschaft, die Lokomotivführer von der Deutschen Bahn anwirbt. Die Gewerkschaft vermietet diese Beschäftigten dann unter verbesserten Bedingungen zurück an das Unternehmen und umgeht so die bestehenden Tarifverträge der Bahn. Dies führte zu einem neuen Tarifvertrag mit FairTrain, der deutlich höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen vorsieht als die zuvor mit der Deutschen Bahn ausgehandelten Vereinbarungen.

Der AGV MOVE argumentiert, die Vorgehensweise der GDL verstoße gegen das verfassungsrechtlich geschützte Prinzip der unantastbaren Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes. Der Verband wirft der Gewerkschaft vor, sie könne nicht länger als legitime Tarifpartei gelten, da ihre FairTrain-Strategie das Recht der Arbeitnehmer auf freie organisatorische Betätigung untergrabe. Nun muss das Hessische Landesarbeitsgericht entscheiden, ob die GDL ihre Tariffähigkeit verloren hat – und zwar im Rahmen eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 97 Abs. 2a ArbGG. Sollte das Gericht gegen die GDL entscheiden, könnte die Gewerkschaft FairTrain auflösen, um ihre Verhandlungsrechte zurückzuerlangen. Allerdings bleibt die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nach § 92 Abs. 1 ArbGG. Unterdessen pocht die GDL weiterhin auf höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei der Deutschen Bahn. Falls keine Einigung erzielt wird, sind bereits ab nächster Woche weitere Streiks zu erwarten. Besonders betroffen wäre dann die Region Bergisches Land, wo es bei Arbeitsniederlegungen zu erheblichen Behinderungen kommen könnte.

Die Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob die GDL ihre Verhandlungsmacht behält. Ein Urteil gegen die Gewerkschaft könnte sie zwingen, FairTrain aufzugeben – oder riskieren, ihren Status dauerhaft zu verlieren. Das Ergebnis wird zudem künftige Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und ihren Beschäftigten prägen.

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