24 March 2026, 20:09

Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Schwarzes Gesetzbuch mit goldenem Krone auf Cover, weißer Hintergrund.

Buchhandlung verklagt Kulturminister wegen Extremismus-Vorwürfen

Die Berliner Buchhandlung Zur schwankenden Weltkugel verklagt Deutschlands Kulturminister Wolfram Weimer wegen angeblicher Verleumdung. Der Streit eskalierte, nachdem Weimer den Laden von der Shortlist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 strich – mit der Begründung, es bestünden Verbindungen zu einer "linksextremistischen Revolution". Die Buchhandlung, die für ihr linkes Profil bekannt ist, hat nun einen Eilantrag eingereicht, um weitere solche Vorwürfe zu unterbinden.

Auslöser des Konflikts war Weimers Entscheidung, Zur schwankenden Weltkugel von der Vorauswahl für den Preis auszuschließen. Als Begründung verwies er auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse", ohne jedoch konkrete Bücher oder Veranstaltungen zu nennen. In einem Interview mit der Zeit erklärte er später, steuerfinanzierte Auszeichnungen dürften nicht an "politische Extremisten" vergeben werden.

Die Betreiber der Buchhandlung forderten Weimer auf, seine Äußerungen zurückzunehmen – vergeblich. Daraufhin reichte ihr Anwaltsteam einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26), um dem Minister zu untersagen, sie als Extremisten zu bezeichnen. Das Gericht bestätigte den Eingang des Antrags, ein Verhandlungstermin steht jedoch noch aus.

Weimers Ministerium verteidigt sein Recht auf solche Bewertungen und argumentiert, Regierungsvertreter müssten in öffentlichen Stellungnahmen frei agieren können. Die Buchhandlung, 2002 als Teil des linksalternativen Schwarze Risse-Kollektivs gegründet, spezialisiert sich auf Politik, Philosophie und Belletristik. Die Betreiber weisen jede extremistische Verbindung von sich und werfen Weimer Zensur vor.

Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht Berlin, wo über den Eilantrag entschieden werden soll. Das Urteil könnte wegweisend dafür werden, wie staatliche Vertreter kulturelle Einrichtungen einordnen dürfen. Bis dahin warten beide Seiten auf die nächsten Schritte des Gerichts.

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