Brandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr – Streit um Jugendoffiziere entbrennt
Luisa LangeBrandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr – Streit um Jugendoffiziere entbrennt
Brandenburgs Bildungsministerium und die Bundeswehr unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Bildungszusammenarbeit
Das Bildungsministerium Brandenburgs und die Bundeswehr haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die bildungspolitische Zusammenarbeit zu intensivieren. Ziel der Vereinbarung ist es, Jugendoffiziere als Gesprächspartner in Schulen zu entsenden, um mit Schülerinnen und Schülern über Sicherheits- und Außenpolitik zu diskutieren. Die BSW-Fraktion im Landtag lehnt das Vorhaben jedoch scharf ab und fordert dessen sofortige Aussetzung.
Die Vereinbarung schafft einen verbindlichen Rahmen für die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Bundeswehr. Jugendoffiziere können auf Einladung als externe Referentinnen und Referenten auftreten – allerdings nur, wenn die Schulen dies wünschen und die Inhalte in die bestehenden Lehrpläne eingebunden werden. Ihre Aufgabe besteht darin, Debatten über deutsche Außenpolitik, Krisenmanagement und europäische Sicherheitsinteressen anzuregen.
Oberst Nikolas Scholtka, Kommandeur des Landeskommandos Brandenburg, betonte die Bedeutung einer vielseitigen Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Themen. Die Offiziere werden dabei nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses agieren, der Indoktrination verbietet und eine ausgewogene Diskussion gewährleistet.
Falk Peschel, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, kritisierte die Vereinbarung als „institutionalisierte Kriegspropaganda“ an Schulen. Die BSW fordert die sofortige Aussetzung des Abkommens mit der Begründung, es gefährde die Neutralität des Bildungswesens.
Die Schulen entscheiden selbst, ob sie Jugendoffiziere einladen, wobei alle Aktivitäten an die pädagogischen Richtlinien gebunden bleiben. Die Ablehnung durch die BSW zeigt die anhaltende Debatte über die Präsenz des Militärs im Unterricht auf. Die Vereinbarung bleibt vorerst in Kraft, sofern sie nicht von den zuständigen Stellen ausgesetzt wird.






