82.000 Euro Strafe für manipulierten Stromzähler beim Cannabisanbau
Ein Angeklagter wurde zur Zahlung von über 82.000 Euro verurteilt, nachdem er einen Stromzähler manipuliert hatte, um Cannabis anzubauen. Der Fall betraf eine zweijährige Phase illegalen Anbaus in einem Mietobjekt. Das Oberlandesgericht fällte das Urteil nach Prüfung der Beweise für die Zählermanipulation und den übermäßigen Stromverbrauch.
Zwischen Sommer 2019 und Sommer 2021 betrieb der Angeklagte in einem gemieteten Haus eine Cannabis-Plantage. Die Anlage umfasste Lampen, Ventilatoren und Elektroheizungen mit einer Gesamtleistung von 28.900 Watt. Er räumte ein, rund 12.000 Euro für seinen Stromverbrauch in diesem Zeitraum schuldig zu sein.
Der Kläger schätzte, dass der Angeklagte innerhalb von zwei Jahren etwa 320.000 Kilowattstunden verbraucht habe. Das Oberlandesgericht bestätigte, dass der Angeklagte für den nicht erfassten Strom aufgrund der Zählermanipulation Schadensersatz leisten müsse. Zudem verurteilte es ihn zur Zahlung einer Vertragsstrafe, weil er das Messsystem vorsätzlich umgangen hatte.
Das Landgericht hatte dem Kläger zunächst zusätzliche 38.000 Euro zugesprochen, den Rest der Forderung jedoch abgewiesen. Das Oberlandesgericht erhöhte die Gesamtsumme später auf etwas mehr als 82.000 Euro. Der Angeklagte war im Juni 2021 festgenommen und später wegen Cannabisanbaus zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Dem Angeklagten bleibt noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, um das Urteil anzufechten. Der Kläger hat bereits Schadensersatz für den manipulierten Strom sowie die Vertragsstrafe erstritten. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, sofern der Angeklagte keine weiteren rechtlichen Schritte einleitet.






