Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Maximilian KrauseWie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Deutschlands Flaggenstreit erreichte im Mai 1926 einen Wendepunkt, als Reichspräsident Paul von Hindenburg die zweite Flaggenverordnung erließ. Der Schritt sollte einen langwierigen Konflikt um die nationalen Symbole beilegen, der das Land seit Gründung der Weimarer Republik spaltete. Doch das Dekret vertiefte nur die Spannungen zwischen den verfeindeten politischen Lagern.
Die Wurzeln des Streits reichten bis zur Revolution von 1918/19 zurück, als die junge Republik Schwarz-Rot-Gold als ihre Farben annahm. Konservative und Monarchisten jedoch hielten an den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot fest. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung in zwei Blöcke verhärtet: den „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und den „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“. Selbst die Kommunisten, einst Gegner der Republik, unterstützten nun die Trikolore – ein Zeichen dafür, wie tief die Gräben geworden waren.
Hindenburgs Verordnung vom 5. Mai 1926 versuchte einen Kompromiss: Sie bestimmte, dass deutsche Botschaften und Konsulate außerhalb Europas sowohl die Nationalflagge als auch die Handelsflagge hissen sollten – eine Mischung aus kaiserlichen und republikanischen Farben. Doch die Entscheidung befriedigte niemanden. Die Rechte, angeführt von Parteien wie der DVP und DNVP, sah darin einen unzureichenden Schritt und forderte die vollständige Wiederherstellung der alten Flagge. Links und Mitte hingegen werteten sie als Angriff auf die Legitimität der Republik.
Versuche, die Lager zu versöhnen, waren bereits zuvor gescheitert. Die Nationalversammlung hatte zwar Schwarz-Rot-Gold als Staatsflagge festgelegt und die Handelsflagge als Kompromisslösung eingeführt, doch der Konflikt schwelte weiter. Der Reichskunstwart Edwin Redslob war mit dem Entwurf einer einheitlichen „Reichsflagge“ beauftragt worden, doch ohne Erfolg. Am 9. Mai versuchte Hindenburg in einem offenen Brief, die Gemüter zu beruhigen, und rief zu einer verfassungsgemäßen Lösung auf. Sein Eingreifen bestärkte die Rechte jedoch nur in ihren Forderungen.
Der Streit zog sich bis 1933 hin, ohne Lösung. Reichskanzler Hans Luther geriet zwischen die Fronten und sah sich von beiden Seiten kritisiert. Ähnliche Flaggenkonflikte hatte es auch in Frankreich, Kanada und Großbritannien gegeben, doch nirgends waren sie so erbittert wie in Deutschland.
Die zweite Flaggenverordnung konnte die Gräben nicht überbrücken. Im Gegenteil: Sie offenbarten, wie tief die Weimarer Republik in ihrer Identitätsfrage gespalten blieb. Das Scheitern, den Konflikt zu bereinigen, ließ die politischen Gegensätze unversöhnt – ohne Aussicht auf eine Lösung.






