Wettbewerbsbehörde verklagt dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Lukas LehmannWettbewerbsbehörde verklagt dm wegen Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat Klage gegen die Drogeriekette dm wegen des Online-Verkaufs rezeptfreier Medikamente eingereicht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Praxis des Unternehmens, Rezeptbelieferungen über eine Apotheke mit Sitz in Tschechien abzuwickeln – ein Vorgehen, das nach Ansicht der Aufsichtsbehörden deutsche Arzneimittelgesetze umgeht. Der Fall könnte richtungsweisend für den wachsenden Online-Apothekenmarkt und die dort tätigen Händler werden.
Die Behörde wirft dm vor, eine rechtliche Grauzone auszunutzen, indem deutsche Rezepte über die hauseigene tschechische Apotheke abgewickelt werden. Dies verstoße gegen Apothekenvorschriften, da so apothekenpflichtige Medikamente mit dem regulären Drogeriesortiment vermischt würden. Zudem argumentieren die Beamten, dass die direkte Beteiligung von dm am Versandhandel mit den Regeln kollidiere, die eine Unabhängigkeit von Apotheken vorschreiben.
Parallel dazu prüft die Wettbewerbsbehörde in regionalen Gerichten die von dm angebotenen Sehtests in den Filialen. Beide Verfahren werfen die Frage auf, ob Online- und stationärer Handel dieselben Verbraucherschutzstandards einhalten können. Die Urteile werden zeigen, ob solche Geschäftsmodelle rechtlich zulässig und wirtschaftlich tragfähig für andere Händler sind.
dm hat seine Apotheken- und Gesundheitsdienstleistungen in Europa ausgebaut, darunter Online-Apotheken in Deutschland, Österreich und Tschechien. Das Unternehmen entwickelt zudem digitale Gesundheitsplattformen und Telemedizin-Angebote, um sein Filialnetz zu ergänzen. Die Aufsichtsbehörden bestehen jedoch darauf, dass apothekenpflichtige Produkte nicht neben Alltagsartikeln verkauft werden dürfen – selbst nicht im Online-Handel.
Der Prozess wird klären, wie streng Online-Apotheken dieselben Regeln wie stationäre Apotheken einhalten müssen. Ein Urteil gegen dm könnte das Unternehmen zwingen, sein aktuelles Modell zu überarbeiten – mit Auswirkungen auf den Versandhandel sowie die Gesundheitsangebote in den Filialen. Die Entscheidung könnte auch andere Händler beeinflussen, die in den Online-Apothekenmarkt einsteigen wollen.






