29 April 2026, 12:08

Terrassengebühren: Warum manche Städte Gastwirte stark belasten – andere gar nichts verlangen

Ein Berliner Restaurant mit Holztischen und -stühlen in der Nähe eines großen Fensters, das eine Außenansicht von Fußgängern, Gebäuden und städtischen Elementen zeigt.

Terrassengebühren: Warum manche Städte Gastwirte stark belasten – andere gar nichts verlangen

Gastronomie im Freien könnte finanzielle Unterstützung erhalten – Forderungen nach Senkung oder Abschaffung von Terrassengebühren werden lauter

Eine aktuelle Vergleichsstudie zeigt große Unterschiede bei den Gebühren für Außengastronomie in deutschen Kommunen. Während einige Städte die Kosten bereits komplett gestrichen haben, verlangen andere von Gastwirten hohe Abgaben.

Der Bund der Steuerzahler hat die Gebührenordnungen von 24 Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern analysiert. Als Grundlage diente eine Standardterrasse von 25 m² in zentraler Innenstadtlage, die von Mai bis September (153 Tage) betrieben wird. Im Durchschnitt zahlen Betriebe dafür 328 Euro.

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Am günstigsten ist es in Schönebeck, wo für die gesamte Saison nur 52 Euro fällig werden. Den Spitzenplatz bei den Kosten belegt dagegen Wernigerode mit 1.163 Euro – seit die Stadt 2023 ihre Sondernutzungssatzung aktualisiert hat. Damit ist sie mit Abstand die teuerste Stadt für Außengastronomie.

Jede fünfte der untersuchten Kommunen, darunter Merseburg und Sangerhausen, hat die Terrassengebühren bereits komplett abgeschafft. Der Steuerzahlerbund argumentiert, dass ein Verzicht auf diese Abgaben die Innenstädte beleben könnte. Zudem machen die Einnahmen aus Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der gesamten kommunalen Haushalte aus – ihr Wegfall hätte also kaum spürbare finanzielle Folgen.

Die Forderung nach einer Senkung oder Abschaffung der Gebühren zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Gastwirte zu verringern. Da einige Städte bereits auf die Einnahmen verzichten, könnten andere nachziehen. Der Schritt würde die Außengastronomie attraktiver machen, ohne die kommunalen Haushalte nennenswert zu belasten.

Quelle