Telematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Emilia SchmittTelematikinfrastruktur: Frist für Therapeuten und Hilfsmittelanbieter bis 2027 verlängert
Deutschland hat die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) verschoben. Ursprünglich sollte die Umstellung bis Januar 2023 abgeschlossen sein, nun gilt der 1. Oktober 2027 als neuer Stichtag. Die Verlängerung folgt auf anhaltende Probleme bei der Einführung des E-Rezepts für Heil- und Hilfsmittel.
Von der Verschiebung betroffen sind etwa 90.000 Leistungserbringer bundesweit. Viele hatten sich auf das ursprüngliche Ziel 2023 vorbereitet, doch anhaltende technische und logistische Hindernisse zwangen die Regierung zum Umdenken. Offizielle Zahlen, wie viele Anbieter bis Ende 2024 bereits an die TI angeschlossen waren, liegen nicht vor.
Der IT-Dienstleister Cherry, der Abrechnungslösungen und digitale Gesundheitsanwendungen unterstützt, sieht sich durch die Verzögerung mit erheblichen Umsatzeinbußen konfrontiert. Als Reaktion hat das Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern. Dazu gehören die Beschleunigung des hochmargigen Ersatzgeschäfts sowie der Ausbau von Softwarelösungen wie dem Therapiemanagement-System (TMS) und dem Therapieinformationsmodul (TIM).
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) begrüßt die zusätzliche Zeit. Man argumentiert, sie ermögliche eine weitere Entwicklung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig wirbt das Deutsche Ärzteabrechnungszentrum (DÄAZ) weiterhin für eine freiwillige vorzeitige Anbindung an die TI – trotz der verlängerten Frist.
Anbieter haben nun bis Oktober 2027 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Die Fristverlängerung soll mehr Spielraum für Tests und Verbesserungen des Systems bieten. Unternehmen wie Cherry müssen jedoch ihre Strategien anpassen, um die finanziellen Folgen der Verzögerung zu bewältigen.






