27 March 2026, 08:08

Streit um neues Telekommunikationsgesetz: Glasfaserausbau zwischen Fortschritt und Wettbewerbsrisiko

Eine Karte der Vereinigten Staaten mit grünen Punkten, die die Standorte von Faserstädten markieren, begleitet von beschreibendem Text.

Streit um neues Telekommunikationsgesetz: Glasfaserausbau zwischen Fortschritt und Wettbewerbsrisiko

Entwurf für neues Telekommunikationsgesetz entfacht Debatte über Glasfaserausbau und Wettbewerbsregeln

Ein neuer Entwurf des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt bei Branchenvertretern und Politikern für Diskussionen. Die geplanten Änderungen sehen stärkere Rechte für den Glasfaserausbau sowie strengere Vorschriften für den Drittzugang zu Netzinfrastrukturen vor. Während einige darin einen Fortschritt sehen, warnen andere vor unbeabsichtigten Folgen für Wettbewerb und Investitionen.

Der aktuelle TKG-Entwurf führt zwei zentrale Maßnahmen ein: ein garantiertes Recht auf flächendeckenden Glasfaserausbau nach § 144 sowie eine verpflichtende Drittzugangsregelung für Glasfasernetze gemäß § 22. Diese Bestimmungen sollen den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland beschleunigen – ein zentrales Anliegen der hessischen Digitalministerin Kristina Sinemus, die davon ausgeht, dass externer Druck die Anbieter zu schnellerem Handeln bewegen wird.

Die Unterstützung für eine Liberalisierung des Marktes ist groß. Umfragen zufolge bewerten 65 Prozent der Verbraucher und 69 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Telekom-Reformen der 1990er-Jahre positiv. Branchenvertreter wie Timo von Lepel, Vorstandsvorsitzender von NetCologne, betonen, dass eine leistungsfähige digitale Infrastruktur unverzichtbar für wirtschaftliches Wachstum und faire Wettbewerbsbedingungen sei.

Doch gibt es auch Kritik an konkreten Regelungen. Stefan Rueter, COO des Glasfaseranbieters OXG, warnte, dass die zweimonatige Vorlaufzeit für den Ausbau bestehende Projekte behindern könnte. Claus Wedemeyer, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, bezeichnete die Gebührenstruktur in § 22 als realitätsfern und befürchtet, dass sie marktbeherrschende Unternehmen unangemessen begünstigen könnte. Seine Bedenken decken sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO), in der der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeworfen wird, in ihrem Bericht vom 30. Juli 2025 zu Doppelausbauten im Glasfasernetz keine ausreichenden Preissicherungsmechanismen vorzusehen.

Die Diskussion fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung eine überarbeitete Fassung des Gesetzes für die Kabinettsabstimmung im Mai vorbereitet, wie der Telekommunikationsrechtsexperte Philipp Grün vom Bundesverband digitale Wirtschaft (BMDS) mitteilt. Gleichzeitig betont Stephan Albers, wie wichtig stabile Investitionsanreize seien – selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. BREKO-Präsident Norbert Westfal ergänzte, dass Verbraucher wie auch der deutsche Mittelstand nicht nur den Ausbau, sondern vor allem wettbewerbsfähige Angebote forderten.

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Der TKG-Entwurf steht nun vor der Herausforderung, den Glasfaserausbau zu beschleunigen, ohne faire Marktbedingungen zu gefährden. Eine finale Version wird im Mai erwartet, wobei Regulierungsbehörden und Branchenverbände genau beobachten werden, wie sich die Neuregelungen auf Gebühren, Wettbewerb und langfristige Investitionen auswirken. Das Ergebnis wird maßgeblich bestimmen, wie schnell Deutschlands digitale Infrastruktur wachsen kann – und wer am meisten von den Veränderungen profitiert.

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