10 May 2026, 16:06

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Schärfere Regeln: Bundesjustizministerium will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Bundesjustizministerium plant strengere Regeln zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt

Das deutsche Bundesjustizministerium hat neue Vorschläge vorgelegt, um Kinder und Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Demnach könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Ziel der Initiative ist es, Richtern klarere Leitlinien für Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten an die Hand zu geben.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Reform als Teil einer umfassenden Aktualisierung des Familienrechts voran. Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte den Kontakt zwischen einem misshandeln-den Elternteil und dem Kind vorübergehend oder dauerhaft unterbinden können. Dies würde greifen, wenn der Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt und dadurch dessen körperliche Sicherheit gefährdet hat.

Die Richter müssten jeden Fall individuell prüfen und dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt berücksichtigen. Zudem sollten sie einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit weiterer Übergriffe ist. Zwar lehnt das Ministerium pauschale Kontaktverbote ab, doch es anerkennt, dass die Konfrontation mit familiärer Gewalt Kinder tiefgreifend schädigt.

Statt vollständiger Verbote könnten Gerichte auch weniger einschneidende Maßnahmen anordnen. So wäre etwa denkbar, dass ein gewalttätiger Elternteil nur unter Aufsicht Umgang mit dem Kind haben darf. Ziel ist es, den Schutz der Betroffenen mit dem Recht des Kindes in Einklang zu bringen, zu beiden Elternteilen eine Beziehung aufrechtzuerhalten – sofern dies sicher möglich ist.

Die geplanten Änderungen würden Familiengerichten mehr Handlungsspielraum in Fällen häuslicher Gewalt geben. Die Richter könnten Verbote oder Einschränkungen anhand der konkreten Gefährdung für Opfer und Kind verhängen. Wird die Reform verabschiedet, wäre dies ein deutlich strengerer Kurs beim Schutz von Familien in Sorgerechtskonflikten.

Quelle