17 March 2026, 20:06

Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Lärmfall zurück

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, mit einer Gebäudezeichnung auf einer Papierübersicht, die Text über die Geschichte, Kultur und Sehenswürdigkeiten der Stadt enthält.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Lärmfall zurück

Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, um ihn erneut zu prüfen. Im Mittelpunkt steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung.

Der Konflikt begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegte. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass ihr Spielbetrieb – einschließlich der Aufführungen – bereits durch bestehende Rechte geschützt sei. Ihre Hauptsorge galt der Lärmbelästigung durch das Theater, die künftige Anwohner in der Nachbarschaft stören könnte.

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Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein recht und kippte die Genehmigung. Die Richter urteilten, dass gegen Bauplanungsrecht verstoßen worden sei – konkret gegen Vorschriften, die Rücksicht auf die Nachbarn verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte später jedoch, dass sich das Urteil lediglich auf die Überschreitung einer einzelnen Lärmrichtlinie gestützt habe.

Seit der ursprünglichen Genehmigung hat sich das ehemalige Druckereigebäude stark verändert. Bis 2024 entstand dort ein gemischt genutztes Ensemble mit 150 Wohnungen, Gewerbeflächen im Erdgeschoss und kulturellen Einrichtungen. Stand 2026 gibt es keine Berichte über größere Veränderungen auf dem Gelände.

Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo das Oberverwaltungsgericht erneut prüfen muss, ob die Lärmbedenken ausreichen, um den Wohnumbau zu blockieren. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die umstrittene Wohnung in der Nähe der Volksbühne rechtmäßig bezogen werden darf.

Quelle