Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Gerichte sind überlastet"
Lukas LehmannRechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Gerichte sind überlastet"
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Sein zentraler Kritikpunkt: Bagatellfälle dürften nicht länger strafrechtlich verfolgt werden, da das aktuelle System die Gerichte unnötig belaste. Die Forderung kommt zu einer Zeit, in der die hohe Zahl an Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Schwarzfahren zunehmend in der Kritik steht.
Frister verweist darauf, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – ein Beleg dafür, dass das Gesetz den Grundsatz der Ultima Ratio bei strafrechtlichen Sanktionen missachte. Zwar lehnt er eine vollständige Streichung des § 265a StGB ab, doch hält er die heutige Praxis für unverhältnismäßig, insbesondere bei geringfügigen Verstößen.
Laut Statistik betraf 2024 jeder achte gemeldete Fall von Beförderungserschleichung den Fernverkehr. Frister schlägt vor, nur noch schwere Verstöße – etwa im Fernverkehr – als Straftatbestand zu belassen. Eine Herabstufung zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit lehnt er jedoch ab: Auch hier drohten Zwangshaft und damit letztlich Freiheitsentzug.
Im Mittelpunkt von Fristers Kritik steht die Überlastung der Justiz. Er regt an, das Gesetz so zu ändern, dass nur noch besonders verwerfliches Verhalten – wie das gewaltsame Überwinden von Zugangsschranken – strafbewehrt bleibt. Einfaches Schwarzfahren ohne erschwerende Umstände rechtfertige dagegen keine strafrechtliche Verfolgung, so der Experte.
Ziel der Vorschläge ist es, überflüssige Gerichtsverfahren zu reduzieren, ohne die Ahndung schwerwiegender Verstöße zu vernachlässigen. Fristers Position spiegelt eine grundsätzliche Debatte wider: Soll Schwarzfahren in Bagatellfällen überhaupt noch eine Straftat sein? Eine Reform müsste dabei Gerechtigkeit und die praktischen Anforderungen an die Justiz in Einklang bringen.






