15 April 2026, 16:07

Oster-Tanzverbot in Hannover: Was jetzt für Clubs und Feiernde gilt

Schwarz-weißes Bild einer Gruppe von Menschen, die vor einer Menge tanzen, mit Häusern und Bäumen im Hintergrund und einem Text unten, der "Ostersonntag in Servia: Eine kuriose militärische Travestie in einem Bauerntanz" lautet.

Oster-Tanzverbot in Hannover: Was jetzt für Clubs und Feiernde gilt

Tanzverbot in Hannover über die Osterfeiertage

Während der Osterzeit gilt in Hannover ein Tanzverbot. Die Einschränkung betrifft öffentliche Veranstaltungsorte, darunter Clubs, Diskotheken und Gastronomieveranstaltungen. Grundlage ist das niedersächsische Feiertagsgesetz, das die Tage vor Ostern als religiöse Feiertage von besonderer Bedeutung schützt.

Das Verbot erstreckt sich auf alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Tanzen im Mittelpunkt steht. Dazu zählen Nachtclubs, Bars und ähnliche Lokale sowie Veranstaltungen im Gastgewerbe. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, wenn sie für jedermann zugänglich ist – unabhängig davon, ob der Eintritt frei oder kostenpflichtig ist.

Private Feiern in nicht-öffentlichem Rahmen bleiben von der Regelung unberührt. Hintergrundmusik in Restaurants ist weiterhin erlaubt, da sich das Verbot speziell gegen das Tanzen und nicht gegen allgemeine Unterhaltung richtet.

Am Karfreitag sind Konzerte oder Bühnenaufführungen nur dann gestattet, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Solche Veranstaltungen müssen zudem in Räumlichkeiten stattfinden, in denen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Die Beschränkung soll die gesellschaftliche Wertschätzung der Ostergedenktage widerspiegeln und den öffentlichen Raum in dieser Zeit prägen.

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Die Behörden betonen, dass das Tanzverbot zeigt, wie unterschiedliche Bedürfnisse und Überzeugungen in der Stadt nebeneinander bestehen können. Während das öffentliche Tanzen vorübergehend ruht, bleiben private und respektvolle Zusammenkünfte davon unberührt.

Das Verbot gilt bis Ostermontag. Veranstaltungsstätten müssen die Vorschriften einhalten und sicherstellen, dass ihre Angebote die religiöse Bedeutung der Feiertage achten. Die Maßnahme bezieht sich ausschließlich auf öffentliche Räume – private Feiern und Hintergrundmusik sind nicht betroffen.

Quelle