Neues Gesetz vereinfacht E-Rezepte für Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Maximilian KrauseNeues Gesetz vereinfacht E-Rezepte für Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll Ärzten künftig ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) und zielt darauf ab, Abläufe für Pflegeeinrichtungen und Apotheker zu vereinfachen. Allerdings wird die Maßnahme voraussichtlich höhere Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Arztpraxen mit sich bringen.
Mit der aktualisierten Regelung können Ärzte E-Rezepte künftig direkt an die beliefernde Apotheke senden, ohne dass Pflegeheime Papierformulare sammeln und übermitteln müssen. Durch diese Umstellung sollen Pflegeeinrichtungen jährlich rund 5 Millionen Euro einsparen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) warnt jedoch, dass Arztpraxen mit einem höheren Arbeitsaufwand rechnen müssen: Pro E-Rezept werden etwa 0,5 Minuten Bearbeitungszeit anfallen, was Kosten von 0,35 Euro pro Übermittlung verursacht.
Das Ministerium schätzt zudem zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro durch das neue System. Zwar soll die Neuregelung den Ablauf für Pflegeheime und Apotheken erleichtern, doch nutzen derzeit erst 22 Prozent der deutschen Apotheken das KIM-System, das für die direkte Abwicklung von E-Rezepten erforderlich ist. Die Regelung dient als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig an den spezialisierten Dienst angebunden sind.
Insgesamt rechnet die Bundesregierung durch die Reform mit einer Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro.
Das neue Verfahren zur Rezeptübermittlung wird zwar den Papierkram für Pflegeheime reduzieren, für Ärzte jedoch zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufgaben bedeuten. Apotheken müssen ihre Systeme anpassen, um die direkten E-Rezepte effizient verarbeiten zu können. Die Änderungen treten sofort in Kraft, die vollständige Integration ist für 2029 geplant.






