Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Nazi-Slogan in Artikel
Luisa LangeErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Nazi-Slogan in Artikel
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" steht wegen der Verwendung eines historisch mit dem Nationalsozialismus belasteten Slogans in der Kritik. Der Fall war zunächst bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, angezeigt worden, bevor er an Bundes- und Landespolizei weitergeleitet wurde.
Die Ermittlungen begannen, nachdem eine nicht namentlich bekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze gemeldet hatte, einer Stelle, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Der Text zitierte einen Artikel aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem der Spruch "Alles für Deutschland" verwendet wurde – ein Parole, die wegen ihrer Verbindung zur Nazi-SA verboten ist.
Mittlerweile wurde der Fall an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) übergeben; die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet nun die Untersuchungen. Die Blog-Redaktion gibt an, von den Behörden nur unvollständige Informationen erhalten zu haben und bestätigt lediglich, dass ein Verfahren läuft.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Slogan juristische Konsequenzen nach sich zieht. 2024 wurde der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der öffentlichen Verwendung von "Alles für Deutschland" zu Geldstrafen verurteilt. Im selben Jahr musste sich die Thüringer AfD wegen desselben Spruchs vor Gericht verantworten. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verbotener Symbole jedoch dann zulässig, wenn sie zu Bildungs- oder historischen Berichterstattungszwecken erfolgt.
Achse des Guten wurde 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet. Das Blog ist für seine konservativen Kommentare bekannt.
Das Ergebnis der Ermittlungen wird zeigen, ob der Artikel gegen deutsches Recht verstößt. Die Behörden müssen prüfen, ob die von Achse des Guten gelieferte historische Einordnung unter die gesetzlichen Ausnahmen für Bildungszwecke fällt. Der Fall trägt zu den anhaltenden Debatten über Meinungsfreiheit, historische Bezüge und die Grenzen verbotener Symbole in der öffentlichen Diskussion bei.






