Neue MsbG-Novelle bringt mehr Transparenz in die Energieabrechnung ab 2025
Emilia SchmittNeue MsbG-Novelle bringt mehr Transparenz in die Energieabrechnung ab 2025
Deutschland aktualisiert seine Regeln zur Energieabrechnung mit einer zweiten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die für Ende 2025 geplanten Änderungen sollen klarere Abläufe und eine engere Zusammenarbeit in der Branche mit sich bringen. Ziel ist es, Transparenz, Digitalisierung und Zuverlässigkeit im Energiemanagement zu verbessern.
Die neuen Vorschriften führen ab Juli 2026 bundesweit standardisierte Messstellenverträge ein. Diese legen einheitliche Standards für Vertragsstrafen, monatliche Zahlungen und Installationsverfahren fest. Ein zentrales Element ist die verpflichtende Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten im 15-Minuten-Takt, die Verbrauchern eine bessere Übersicht über ihren Energieverbrauch ermöglichen soll.
Eine neue Mindestnutzungsdauer soll vorzeitige Austausche intelligenter Messsysteme (iMSys) verhindern, sobald diese einmal installiert sind. Anlagen ohne Einspeisung ins Netz müssen jedoch keine Steuerungseinheiten einbauen. Die Novelle fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen den grundzuständigen Messstellenbetreibern, indem sie verbindliche Quoten für den Rollout intelligenter Zähler auf Ebene von Kooperationsverbünden festlegt.
Um die Prozesse zu vereinfachen, übernimmt der MaBiS-Hub – eine zentrale Plattform unter der Bundesnetzagentur – die Marktkommunikation für Abrechnungs- und Bilanzierungsdaten. Zudem werden zusätzliche Marktrollen geschaffen, um die Datenqualität und Prozesssicherheit zu erhöhen.
Die Novelle zielt darauf ab, ein transparenteres und effizienteres Energiesystem zu schaffen. Standardisierte Verträge, verbesserte Datenaustauschverfahren und klarere Abläufe unterstützen die laufenden Digitalisierungsbemühungen Deutschlands. Die Änderungen treten ab Ende 2025 in Kraft und sollen bis Mitte 2026 vollständig umgesetzt sein.






