23 April 2026, 20:07

Lörrach verbietet Straßenprostitution und beschränkt Bordelle auf zwei Zonen

Eine Frau in einem blauen Kleid steht lachend vor einem Gebäude mit einem Anti-Menschenhandels-Spruch, mit Menschen, Pflanzen und Flaggen im Hintergrund.

Lörrach verbietet Straßenprostitution und beschränkt Bordelle auf zwei Zonen

Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein

Am 28. April 2026 wird der Stadtrat von Lörrach eine überarbeitete Verordnung verabschieden, die das Straßenstrichverbot in der gesamten Stadt vorschreibt. Die Änderungen erfolgen nach Absprachen mit der Polizei und regionalen Behörden, um klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die neue Verordnung untersagt die Straßenprostitution in ganz Lörrach. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten eingeschränkt und nur noch in zwei ausgewiesenen Industriegebieten zugelassen. Ziel ist es, sensible Standorte zu schützen, während gleichzeitig regulierte Räume für sexuelle Dienstleistungen erhalten bleiben.

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Der Besuch von Prostituierten in Privatwohnungen ("In-Call"-Dienstleistungen) bleibt größtenteils erlaubt, könnte jedoch durch die aktualisierten Bestimmungen gewissen Einschränkungen unterliegen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von der Verordnung nicht explizit erfasst.

Die Regelungen wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der örtlichen Polizei entwickelt. Nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger treten sie sofort in Kraft.

Die überarbeiteten Vorschriften ersetzen ältere Regelungen durch ein strukturierteres Vorgehen. Bordelle dürfen künftig nur noch in zwei genehmigten Industriegebieten betrieben werden, während Straßenprostitution vollständig verboten wird. Die Stadt erwartet, dass die Änderungen für mehr Rechtssicherheit sorgen und öffentliche Bereiche besser schützen.

Quelle