17 March 2026, 16:11

Historisches EuGH-Urteil: Kirchenmitgliedschaft kein Kündigungsgrund für Beraterin

Ein Dokument mit dem Titel "Die Ursachen des Verfalls des christlichen Priesters oder eine unvoreingenommene Betrachtung der christlichen Religion" mit einem verblichenen Bild einer Kirche oder Kathedrale unter einem tiefblauen Himmel mit einem untergehenden Sonnenuntergang.

Ein Kirchenaustritt allein ist kein Kündigungsgrund für eine Kirchenstelle - Historisches EuGH-Urteil: Kirchenmitgliedschaft kein Kündigungsgrund für Beraterin

Eine langjährige Schwangerschaftsberaterin hat einen richtungsweisenden Prozess gegen die katholische Kirche gewonnen, nachdem sie wegen ihres Kirchenaustritts entlassen worden war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ihr Austritt keine Kündigung rechtfertige, da ihre Tätigkeit kein aktives Kirchenmitgliedschaft erfordere. Die Entscheidung geht nun zurück an das Bundesarbeitsgericht, das das endgültige Urteil fällen wird.

Die Frau hatte seit 2006 für einen katholischen Schwangerschaftsberatungsdienst gearbeitet. 2013 trat sie in Elternzeit und verließ formal die Kirche – als Grund nannte sie finanzielle Belastungen, insbesondere die Kirchensteuer, die auf dem gemeinsamen Einkommen mit ihrem Mann basierte. Dieser war bereits Jahre zuvor ausgetreten, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die katholische Kirche argumentierte, ihr Austritt verstoße gegen Loyalitätspflichten, obwohl die Beraterin betonte, sie stehe weiterhin zu christlichen Werten. Der Fall landete vor dem EuGH, nachdem das Bundesarbeitsgericht eine Klärung erbeten hatte, ob sie durch EU-Arbeitsrecht geschützt sei.

Der EuGH entschied, dass eine Kirchenmitgliedschaft nur dann berufliche Voraussetzung sein dürfe, wenn sie für die Tätigkeit unbedingt notwendig sei. Im vorliegenden Fall gebe es keine Belege, dass die Arbeit einer Schwangerschaftsberaterin aktiven Glauben voraussetze. Das Urteil führt nicht automatisch zur Wiedereinstellung der Frau, setzt aber einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten.

Kirchen zählen in Deutschland nach wie vor zu den größten Arbeitgebern: Allein Caritas beschäftigt fast 771.000 Menschen. In evangelischen und katholischen Einrichtungen arbeiten insgesamt rund 1,8 Millionen Menschen in sozialen und gesundheitlichen Diensten – oft gebunden an besondere Arbeitsverträge, die eine Mitgliedschaft vorsehen. Evangelische Träger wie die Diakonie agieren ähnlich wie Caritas, auch wenn exakte Vergleichszahlen fehlen.

Die EuGH-Entscheidung macht deutlich, dass ein Kirchenaustritt nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigt – selbst nach deutschem Recht. Das Bundesarbeitsgericht wird nun das abschließende Urteil sprechen. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie religiöse Arbeitgeber künftig mit Mitgliedschaftspflichten für Mitarbeiter in nicht-religiösen Funktionen umgehen.

Quelle