14 June 2026, 02:05

Hessen reformiert Vergaberecht: Weniger Bürokratie, mehr faire Wettbewerbe

Landtag beschließt neues Beschaffungs- und fairen Lohnesgesetz

Hessen reformiert Vergaberecht: Weniger Bürokratie, mehr faire Wettbewerbe

Die hessische Landesregierung hat im Rahmen ihrer Modernisierungsagenda das Hessische Vergabegesetz und Tariftreuegesetz (HVTG) reformiert. Die Änderungen zielen darauf ab, Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen und den fairen Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen zu stärken.

Die Reform führt höhere Wertgrenzen für die direkte Vergabe von Aufträgen ein. Liefer- und Dienstleistungsverträge bis zu 100.000 Euro sowie Bauvorhaben bis zu 750.000 Euro können nun ohne Ausschreibung vergeben werden. Dadurch verringert sich der bürokratische Aufwand, und Projekte lassen sich schneller umsetzen.

Neue Vorqualifizierungsverfahren erleichtern Unternehmen die Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Zudem wurde das Prinzip des „besten Bieters“ eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bei Vergabeverfahren unter den EU-Schwellenwerten gelten nun vereinfachte Regeln.

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Das Gesetz stellt sicher, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, sich an Tarifverträge halten müssen. Faire Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne bleiben verbindlich. Kontrollmechanismen sollen Missbrauch und Sozialdumping verhindern.

Öffentliche Auftraggeber können Projekte nun zügiger starten, ohne den fairen Wettbewerb zu gefährden. Die Reform verbindet Effizienzsteigerung mit starkem Schutz für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Einhaltung von Tarifverträgen und eine wirksame Aufsicht bleiben zentrale Elemente des Verfahrens.

Quelle