Neues Energiedienstleistungsgesetz: Wirtschaft fürchtet drastische Folgen bis 2045
Emilia SchmittNeues Energiedienstleistungsgesetz: Wirtschaft fürchtet drastische Folgen bis 2045
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Energiedienstleistungsgesetz zu beschleunigen. Der Plan sieht strenge Obergrenzen für den Energieverbrauch vor und zielt auf drastische Reduktionen bis 2030, 2040 und 2045 ab. Gleichzeitig soll Bürokratie abgebaut und die Vorgaben an die EU-Energieeffizienzrichtlinien angepasst werden.
Der Entwurf legt verbindliche Grenzen für den Primär- und Endenergieverbrauch fest. Bis 2030 muss der Verbrauch im Vergleich zu 2008 um fast 27 Prozent sinken. Weitere Kürzungen um 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind vorgesehen.
Wirtschaftsverbände zeigen sich besorgt über die volkswirtschaftlichen Folgen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, dass die Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schmälern könnten. Starre Verbrauchsobergrenzen – selbst für öffentliche Einrichtungen – könnten Marktmechanismen und Eigentumsrechte untergraben.
Kritiker befürchten, dass solche Maßnahmen Unternehmen ins Ausland treiben. Selbst Rechenzentren für KI-Anwendungen stünden unter strengen Auflagen, was Deutschlands Attraktivität für Neuinvestitionen mindern könnte. Hinzu kommt, dass der Weltklimarat (IPCC) kürzlich einige seiner extremsten CO₂-Prognosen zurückgenommen hat.
Die jüngsten gewaltsamen Proteste verschärfen die Spannungen. Klimaaktivisten haben in Gelsenkirchen, Grevenbroich und Gundremmingen Kühltürme von Kraftwerken gesprengt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Energieverbrauch radikal zu senken und Vorschriften zu vereinfachen. Er könnte die deutsche Industrie nachhaltig verändern und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinflussen. Nun muss die Regierung die ökologischen Vorteile gegen die möglichen wirtschaftlichen Risiken und Wachstumseinbußen abwägen.






