Hessen beschleunigt Behindertenparkausweise mit neuer Sofortregelung
Lukas LehmannHessen beschleunigt Behindertenparkausweise mit neuer Sofortregelung
Hessen führt neue Regelung für schnellere Behindertenparkausweise ein
Hessen hat eine neue Regelung eingeführt, um den Zugang zu Behindertenparkausweisen zu beschleunigen. Dadurch entfällt für Menschen mit schweren Behinderungen die Wartezeit auf eine vollständige Begutachtung vor der Antragstellung. Stattdessen kann nun ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden, während der formelle Behindertenstatus noch geprüft wird.
Bisher war für die Beantragung eines Behindertenparkausweises ein abgeschlossener Bescheid über die Feststellung der Behinderung durch die Rentenversicherung erforderlich. Antragstellende mussten sich einer vollständigen medizinischen Untersuchung unterziehen, bevor ein Ausweis erteilt werden konnte. Dieses Verfahren führte häufig zu Verzögerungen – besonders für diejenigen, die dringend auf barrierefreie Parkplätze angewiesen waren.
Mit dem neuen Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums können die Straßenverkehrsbehörden nun vorläufige Parkausweise mit vereinfachten Unterlagen ausstellen. Voraussetzung sind lediglich der Nachweis über die Beantragung der offiziellen Anerkennung sowie ein ärztliches Attest, das die Behinderung bestätigt. Der vorläufige Ausweis gilt für sechs Monate und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Verkehrsministerin Mansoori betonte, dass die Neuregelung sicherstelle, dass Menschen mit schweren Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten – ohne unnötige Wartezeiten. Die Maßnahme ist Teil der umfassenden Bemühungen Hessens, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die barrierefreie Mobilität sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.
Die neue Regelung beseitigt ein zentrales Hindernis für Menschen mit Behinderungen, die auf die formelle Anerkennung warten. Vorläufige Parkausweise stehen nun schneller zur Verfügung und helfen denen, die auf barrierefreie Parkplätze angewiesen sind, während ihr Antrag bearbeitet wird. Die Änderung steht im Einklang mit Hessens Ziel, den Alltag für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.






