31 March 2026, 14:10

Hamburger Gericht verurteilt queerenfeindliche Hassrede in der U-Bahn

Schwarzer und weißer Poster mit der Aufschrift "Vergewaltigung auf Vergewaltigung oder die Justiz in ihrer eigenen Falle" in fetter schwarzer Schrift, wahrscheinlich Ankündigung einer Comedy-Show.

Hamburger Gericht verurteilt queerenfeindliche Hassrede in der U-Bahn

Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen queerenfeindlicher Hassrede verurteilt, nachdem er im Oktober 2024 in der U-Bahn einen anderen Fahrgast angegriffen hatte. Der Vorfall ereignete sich in der Linie U3, wo Michael W. abfällige Bemerkungen über das Äußere von Tibor P. machte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den deutlichen Anstieg solcher Straftaten in Deutschland in den letzten Jahren.

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Der Streit begann, als Tibor P., der zuvor in einem Schwulenclub gewesen war, mit seinen Lacklederschuhen in die U-Bahn stieg. Michael W. verspottete sofort das Schuhwerk und richtete Beleidigungen gegen ihn, die Tibor P. später als überwältigend und demütigend beschrieb. Die Äußerungen ließen das Opfer um seine Sicherheit fürchten.

Während des Prozesses gestand Michael W. die verbale Attacke ein, bestritt jedoch jede körperliche Gewalt. Er entschuldigte sich vor Gericht mit den Worten: "Ich kann nicht erklären, was passiert ist. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen." Die Richterin machte jedoch deutlich, dass es sich bei den Beleidigungen um explizit homophobe Äußerungen handelte, und betonte: "Das wollen wir in unserer Gesellschaft nicht."

Ein Zeuge griff während der Auseinandersetzung ein – eine Tat, für die die Richterin ihn später als mutig lobte. Michael W. wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, die in 150 Tagessätzen abgeleistet werden muss.

Der Fall fällt in eine Zeit, in der Deutschland einen besorgniserregenden Anstieg queerenfeindlicher Hassverbrechen verzeichnet. Offizielle Statistiken zeigen allein im vergangenen Jahr 2.048 solche Straftaten – ein Zehnfaches im Vergleich zu 2010.

Das Urteil sendet ein klares rechtliches Signal gegen hassmotivierte Belästigung im öffentlichen Raum. Michael W. muss nun die Strafe zahlen, während Tibor P. eine offizielle Anerkennung des erlittenen Schadens erhielt. Die Entscheidung unterstreicht zudem die größeren gesellschaftlichen Sorgen, da Vorfälle, die sich gegen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität richten, bundesweit weiter zunehmen.

Quelle