Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch die Belastung bleibt
Luisa LangeErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch die Belastung bleibt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Der Fall betraf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller muss nun keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, doch die Angelegenheit hat ihn emotional stark belastet.
Der Streit begann, als Müllers Blog auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Gruppe Afrokratie hinwies. In dem ursprünglichen Beitrag waren weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden, bevor der Begriff später in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Ein zweiter Beitrag stellte die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso reise, um dort an der Einweihung des Mausoleums des ehemaligen Diktators Thomas Sankara teilzunehmen.
Mitte März erhielt Müller einen amtlichen Bescheid, in dem ihm vorgeworfen wurde, rassistische Äußerungen verbreitet zu haben. Die rechtliche Drohung veranlasste ihn zu einer Notfall-Spendenaktion, die 15.000 Euro für seine Verteidigungskosten einbrachte. Während des gesamten Verfahrens beschrieb Müller die Ermittlungen als zutiefst belastend und gab zu, dass sie ihn an seiner eigenen journalistischen Arbeit zweifeln ließen.
Mit der nun erfolgten Einstellung des Verfahrens begrüßte Müller die Entscheidung, kritisierte jedoch die Ungleichheit im Rechtssystem. Er wies darauf hin, dass Beschuldigte oft hohe Kosten tragen müssten, um sich gegen unbegründete Beleidigungsklagen zu verteidigen, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen. Die Staatsanwaltschaft fand letztlich keine hinreichenden Gründe, um Anklage zu erheben.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass Müller für seine Berichterstattung keine Strafen zu erwarten hat. Der Fall lenkte die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen, mit denen Journalisten konfrontiert sind, wenn sie sich gegen rechtliche Angriffe auf ihre faktische Berichterstattung zur Wehr setzen müssen. Dipamas Flüchtlingsstatus und seine Aktivitäten in sozialen Medien bleiben weiterhin Gegenstand öffentlicher Diskussionen.






