Bundesregierung wehrt Asylsuchende an Grenze ab – trotz interner Rechtsbedenken
Emilia SchmittBundesregierung wehrt Asylsuchende an Grenze ab – trotz interner Rechtsbedenken
Seit Mai 2025 treibt das deutsche Innenministerium eine umstrittene Praxis voran: die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze. Interne Dokumente zeigen tiefe Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens – Beamte warnen vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken". Dennoch unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai eine Weisung zur Umsetzung der Maßnahme, die seitdem zu über 100 Abweisungen pro Monat geführt hat.
Die Richtlinie wurde nach monatelangen internen Diskussionen eingeführt. Bereits ein Rechtsgutachten vom März 2025 hatte Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht geäußert. Ministeriumsmitarbeiter bezeichneten den Ansatz als "potenziell brandgefährlich" und "rechtlich nicht haltbar" – trotzdem wurde die Anordnung erlassen.
Über 1.300 Seiten interner Unterlagen belegen wiederholte Warnungen aus der Abteilung B 2 des Ministeriums. Die Beamten betonten, Deutschland müsse eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit nachweisen, um die Abweisungen zu rechtfertigen – doch dafür gebe es keinerlei belastbare Daten. Zudem ging das Ministerium davon aus, dass ein etwaiges Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern könnte.
Seit Inkrafttreten der Regelung werden monatlich durchschnittlich 113 Asylsuchende an der Grenze abgewiesen. Zwar haben weder Bundesländer noch lokale Behörden offiziell gegen die Maßnahme geklagt, doch der Saarländische Flüchtlingsrat verurteilte sie öffentlich als rechtswidrig. Andere Flüchtlingshilfeorganisationen in Ländern wie Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen kritisierten zwar verwandte Asylpolitiken, richteten sich aber nicht explizit gegen die Grenzabweisungen.
Trotz rechtlicher Bedenken und Kritik von Flüchtlingsverbänden bleibt die Praxis bestehen. Zwar räumen Beamte die Risiken ein, doch bisher gab es keine formelle Klage, um sie zu stoppen. Ohne Nachweis einer Krise, die das Vorgehen rechtfertigt, könnte über die Zukunft der Regelung letztlich ein Gericht entscheiden.






