07 April 2026, 14:13

Bremen kämpft gegen überwucherte Grünflächen für mehr Verkehrssicherheit

Stau mit Fahrzeugen, umgeben von blühenden Pflanzen, Pfählen, Brettern, Bäumen und einem "Blockierverbot"-Schild unter einem bewölkten Himmel.

Bremen kämpft gegen überwucherte Grünflächen für mehr Verkehrssicherheit

Frühling in Bremen – und mit ihm kommt frisches Grün an den Straßen der Stadt

Mit dem Frühlingserwachen zeigt sich Bremen wieder in saftigem Grün. Zwar verbessern Pflanzen und Bäume die Luftqualität und dämpfen den Verkehrslärm, doch unkontrolliertes Wachstum kann Verkehrsschilder verdecken, Wege verengen und so für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zur Gefahr werden.

Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, gelten in Bremen klare Regeln für die Pflege der begrünten Straßenränder. Das über tausend Kilometer lange Straßennetz der Stadt ist von Grünflächen gesäumt, die Feinstaub filtern und den Lärm mindern. Die Umweltbetriebe Bremen (UBB) kümmern sich im Auftrag des Amts für Straßen und Verkehr (ASV) um die Instandhaltung – dazu gehört das Zurückschneiden von Bewuchs, der Radwege, Gehsteige oder Kreuzungen überwuchert, damit Lichtraumprofile und Sichtachsen frei bleiben.

Doch nicht alle Grünflächen fallen in den Verantwortungsbereich der Stadt. Auch aus privaten Gärten können Pflanzen über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen, Schilder verdecken oder auf öffentliche Wege ragen. In solchen Fällen sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, die Vegetation zurückzuschneiden.

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Damit Anwohner die Vorschriften nachvollziehen können, hat das ASV einen Flyer mit Leitlinien veröffentlicht, wann und wie straßennahe Pflanzen zu stutzen sind. Das Dokument steht zum Download bereit. Bei akuten Problemen können Bürger verstopfte Straßen oder Wege über ein Online-Formular des ASV melden.

Eine gute Sicht und sichere Passage auf Bremer Straßen hängt sowohl von den städtischen Maßnahmen als auch von der Mithilfe der Bürger ab. Mit seinen Richtlinien und dem Meldesystem will das ASV Gefahren durch überwucherte Vegetation verhindern. Gleichzeitig müssen Grundstückseigentümer sicherstellen, dass ihre Gärten keine Risiken für Verkehrsteilnehmer darstellen.

Quelle