30 March 2026, 20:09

BGH-Urteil beendet jahrelangen Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente

Ein Plakat mit dem Text "2022 verlangte Big Pharma von Amerikanern zwei bis drei Mal so viel wie von Menschen in anderen Ländern für dieselben Medikamente" am unteren Rand, neben ein paar Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH-Urteil beendet jahrelangen Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente

Ein jahrelanger Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente hat nun seine letzte Instanz erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zugunsten von Hexal und Sandoz und bestätigte einen Schiedsspruch gegen einen chinesischen Zulieferer. Der Konflikt geht auf den Valsartan-Skandal von 2018 zurück, bei dem in dem Medikament ein wahrscheinlich krebserregender Stoff nachgewiesen wurde.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Schiedsgerichtsvereinbarungen des Zulieferers auch auf einzelne Bestellungen im Rahmen eines übergeordneten Liefervertrags anwendbar sind.

Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als Behörden in Chargen des Blutdruckmittels NDMA entdeckten – eine Substanz, die als wahrscheinlich krebserregend eingestuft wird. Die Verunreinigung führte zu massenhaften Rückrufen: Hexal und Sandoz zogen 2.308 Chargen in 23 Ländern vom Markt. Mindestens zwölf weitere Generika-Hersteller, darunter Teva, Mylan, Lupin und Aurobindo, stellten nach Untersuchungen der US-Arzneimittelbehörde FDA, der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und anderer Institutionen die Produktion ein oder zogen sich vollständig aus dem Markt zurück.

Die Quelle der Verunreinigung ließ sich auf drei Auftragshersteller zurückverfolgen: die chinesischen Unternehmen Zhejiang Huahai und Zhejiang Tianyu sowie das indische Hetero Labs. Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Zulieferer ein und forderte über 8,6 Millionen US-Dollar Schadensersatz für die finanziellen Folgen der Rückrufe.

Der Zulieferer bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, seine Klauseln deckten keine Einzelbestellungen ab. Der BGH wies diese Position jedoch zurück und urteilte, dass der Rahmenliefervertrag sämtliche damit zusammenhängenden Transaktionen abdecke. Zudem stellte das Gericht fest, dass die beteiligten Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten waren, wodurch mögliche Ungleichheiten in der Verhandlungsmacht ausgeschlossen wurden.

Mit dem Urteil des BGH ist nun gesichert, dass Hexal und Sandoz ihre Schadensersatzforderungen über das Schiedsverfahren durchsetzen können. Die Entscheidung schließt ein zentrales Kapitel des Valsartan-Skandals ab, der mit flächendeckenden Rückrufen und erheblichen finanziellen Verlusten für mehrere Arzneimittelhersteller verbunden war. Die regulatorische Überwachung der Lieferketten für Generika bleibt nach dem Verunreinigungsvorfall weiterhin verschärft.

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