Berliner Gericht verurteilt Apotheken für illegale Online-Werbung mit DoktorABC
Lukas LehmannBerliner Gericht verurteilt Apotheken für illegale Online-Werbung mit DoktorABC
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung tragen müssen, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Die Entscheidung folgt auf einen Fall, der den digitalen Service DoktorABC betrifft, über den Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Formulars verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können. Das Urteil unterstreicht bestehende Werbeverbote für Arzneimittel und warnt Apotheken vor Partnerschaften, die gegen Werberegeln verstoßen könnten.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass Apotheken sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können, indem sie Werbung an Drittanbieter auslagern. Selbst wenn diese Plattformen nur Medikamentenkategorien – und nicht einzelne Präparate – bewerben, bleibt diese Praxis nach deutschem Recht illegal. Die Entscheidung steht im Einklang mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Bloomwell, das bestätigte, dass Werbebeschränkungen sowohl für namentlich genannte Produkte als auch für gesamte Arzneimittelgruppen gelten.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) betonte, dass Apotheken rechtliche Konsequenzen riskieren, wenn sie weiterhin mit Plattformen kooperieren, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Solche Partnerschaften untergraben das Prinzip der freien Apothekenwahl, bei dem Patienten ohne äußeren Einfluss eine Apotheke auswählen sollten. Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin der AKNR, erklärte, das Urteil diene als deutliche Warnung für den Patientenschutz in ganz Deutschland.
Die Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen unterstützte die gerichtliche Betonung der Pflichten der Apotheken. Die AKNR kündigte zudem an, das Urteil genau zu prüfen und weitere rechtliche Schritte gegen unzulässige Geschäftsmodelle einzuleiten. Apotheken, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern oder sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen.
Das Urteil macht deutlich, dass Apotheken dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Partner die Werberegeln einhalten. Wer dies versäumt, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen und mögliche Strafen. Die Entscheidung wird voraussichtlich prägen, wie Apotheken künftig mit Online-Rezeptdiensten zusammenarbeiten.






