ABDA fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte von Versandapotheken
Emilia SchmittABDA fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte von Versandapotheken
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert schärfere Strafen gegen illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente. Nach ihrem Vorschlag könnten Apotheken, die gegen Preisvorgaben verstoßen, mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Die Initiative richtet sich vor allem gegen niederländische Versandapotheken, die trotz bestehender Verbote weiterhin unzulässige Anreize gewähren.
Die ABDA plädiert für ein klareres rechtliches Rahmenwerk, um Rabatte, Boni oder andere Vergünstigungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu unterbinden. Bereits jetzt verbietet der Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) solche Praktiken. Dennoch umgehen niederländische Versandapotheken diese Regelungen weiterhin.
Der Verband schlägt vor, bestehende vertragliche Sanktionen in direkte Geldstrafen umzuwandeln. Verstöße könnten dazu führen, dass betroffene Apotheken ihre Zulassung zur Patientenversorgung verlieren – und zwar so lange, bis alle Strafen beglichen sind. Die Durchsetzung obläge dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das auch die Krankenkassen beaufsichtigt.
Die ABDA besteht darauf, dass das BAS die Überwachung und Verhängung der Sanktionen übernehmen soll. Das vorgeschlagene System zielt darauf ab, Schlupflöcher zu schließen und die Einhaltung der Vorschriften für alle in Deutschland tätigen Apotheken sicherzustellen.
Falls die neuen Regeln verabschiedet werden, erhielte das BAS erweiterte Befugnisse, um Verstöße zu ahnden. Apotheken, die illegale Rabatte anbieten, könnten ihre Berechtigung zur Patientenversorgung verlieren, bis die Strafen gezahlt sind. Die Änderungen sollen faire Preise durchsetzen und unzulässige Anreize im Markt für verschreibungspflichtige Medikamente verhindern.






