28 June 2026, 02:04

Sparkasse muss 220.000 Euro Schadensersatz nach Girocard-Diebstahl zahlen

OLG Frankfurt: Bank haftet für Diebstahl von EC-Karte in der Post

Sparkasse muss 220.000 Euro Schadensersatz nach Girocard-Diebstahl zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Sparkasse einem Kunden Schadensersatz leisten muss, nachdem von dessen Konto fast 220.000 Euro gestohlen wurden. Die dazugehörige Girocard war dem Kunden auf dem Postweg abhandengekommen, noch bevor er sie überhaupt erhalten hatte. Über zwei Monate im Jahr 2019 hinweg wurden daraufhin unautorisierte Abbuchungen getätigt.

Ende Juni 2019 hatte der Kläger bei der Sparkasse ein neues Girokonto eröffnet und fast 300.000 Euro darauf eingezahlt. Die Bank schickte die zugehörige Girocard an seine Frankfurter Adresse, doch die Karte traf nie ein. Zwischen dem 30. Juni und dem 27. August 2019 hoben zwei unbekannte Personen in 210 Einzelvorgängen insgesamt rund 220.000 Euro ab. Der Kunde befand sich zu dieser Zeit im Ausland und sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr.

Ein Landgericht hatte die Klage auf Erstattung zunächst abgewiesen. Doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hob dieses Urteil auf. Die Richter urteilten, dass die Bank haftbar sei, da die Karte den Kunden nie erreicht habe. Zudem könne dem Kläger keine Pflichtverletzung beim Schutz der Karte vorgeworfen werden, da er sie nie in Besitz genommen habe. Auch grobe Fahrlässigkeit liege nicht vor, da er den genauen Versandzeitpunkt nicht gekannt habe.

Die Sparkasse hatte den Schaden bereits teilweise ausgeglichen, weigerte sich jedoch, die verbleibenden 66.000 Euro zu erstatten. Die Bank behält sich vor, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen.

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Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, dass Banken die Kosten tragen müssen, wenn eine Girocard auf dem Postweg verloren geht und anschließend missbräuchlich genutzt wird. Die Sparkasse könnte das Urteil noch in einer höheren Instanz anfechten. Der Kläger wartet nun auf das endgültige Ergebnis in der Sache der ausstehenden 66.000 Euro.

Quelle