07 April 2026, 00:11

Sachsens Polizeigesetz spaltet Juristen: Ist Gesichtserkennung verfassungswidrig?

Zwei maskierte Polizeibeamte sitzen an einem Tisch mit Mikrofonen, Büchern und anderen Gegenständen und schauen auf einen Wandbildschirm mit Text und einem Emblem.

Sachsens Polizeigesetz spaltet Juristen: Ist Gesichtserkennung verfassungswidrig?

Ein Gesetzentwurf in Sachsen hat eine Debatte über erweiterte Polizeibefugnisse entfacht, darunter Gesichtserkennung und KI-gestützte Datenanalysen. Rechtswissenschaftler haben kürzlich dessen Verfassungsmäßigkeit geprüft – die Meinungen gehen auseinander, ob die Vorschläge mit deutschem und EU-Recht vereinbar sind.

Polizeibeamte fordern die Abgeordneten auf, ihrem Umgang mit den neuen Instrumenten zu vertrauen, während Kritiker den Prozess als überstürzt bezeichnen und Befürchtungen äußern, dass Datenschutzrechte verletzt werden könnten. Der sächsische Regierungsentwurf würde es der Polizei ermöglichen, Echtzeit-Gesichtserkennung einzusetzen und Überwachungsaufnahmen mit bestehenden Datenbanken abzugleichen. Zudem sind Online-Gesichtssuchen vorgesehen – eine Regelung, die Professor Hartmut Aden als potenziell im Widerspruch zum EU-KI-Gesetz warnte, falls KI-basierte Abgleiche genutzt werden. Der Entwurf sieht außerdem den Einsatz von Systemen wie der Software Gotham des Unternehmens Palantir vor, auch wenn Sachsen keine Pläne für den Einsatz des US-amerikanischen Tools hat.

Fünf Juristen präsentierten ihre Einschätzungen vor einem Ausschuss. Professor Matthias Bäcker kam zu dem Schluss, dass die Regierung "weitgehend, aber nicht vollständig" rechtlich umstrittene Passagen berücksichtigt habe. Professor Aden, von der Linken nominiert, hinterfragte, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar ist – insbesondere bei Gesichtserkennung und automatisiertem Datenaustausch. Die Grünen und die Linke kritisierten das Tempo der Gesetzesvorbereitung und äußerten Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit und praktischer Wirksamkeit.

Ein zentraler Streitpunkt war die automatisierte Datenanalyse: Einige Experten plädierten für strengere Grenzen, andere für weniger Restriktionen. Der Entwurf verlangt, dass automatisierte Systeme nachvollziehbar bleiben und diskriminierende Algorithmen ausgeschlossen werden. Zudem darf die Polizei ungeschwärzte Personendaten an Dritte weitergeben, um KI-Systeme zu trainieren – ein Vorhaben, das Datenschützer alarmiert.

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Innenminister Armin Schuster (CDU) dürfte die Mehrheit der rechtlichen Stellungnahmen, die den Entwurf unterstützen, begrüßt haben. Gleichzeitig verteidigten sächsische Polizeibeamte ihre Fähigkeit, die erweiterten Befugnisse verantwortungsvoll einzusetzen, und warnten vor Misstrauen in ihr professionelles Urteil.

Der Gesetzentwurf steht nun vor weiteren Prüfungen, wobei die Abgeordneten rechtliche Bedenken gegen die potenziellen Vorteile moderner Polizeitools abwägen müssen. Sollte er verabschiedet werden, würde er der sächsischen Polizei weitreichendere Kompetenzen in Überwachung und Datenverarbeitung einräumen – bei gleichzeitigen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung und algorithmische Verzerrung. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Maßnahmen verfassungsrechtlichen und EU-weiten Standards entsprechen.

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