06 May 2026, 10:06

Richter wegen "christlichem Menschenbild" in Befangenheitsstreit freigesprochen

Ein Mann in einer schwarzen Robe sitzt an einem Tisch mit Büchern und einer Gänsefeder, mit dem Text "Recht und Gewissen der Vereinigten Staaten" unten.

Richter wegen "christlichem Menschenbild" in Befangenheitsstreit freigesprochen

Ein Streit um ausstehende Mietzahlungen und Entschädigungen für Gewerberäume nahm eine unerwartete Wendung, als der Kläger die Unparteilichkeit des Richters infrage stellte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Befangenheitsantrag nun zurückgewiesen und die Entscheidung für endgültig und unanfechtbar erklärt.

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Der Fall begann damit, dass der Kläger vom Beklagten rückständige Mietzahlungen sowie eine zusätzliche Entschädigung für die Nutzung der Geschäftsimmobilie forderte. Während der mündlichen Verhandlung schlug der vorsitzende Richter eine Mediation vor, um den Konflikt beizulegen.

Ein Vertreter einer der Parteien kritisierte später die juristische Argumentation des Richters als „rührselig“. Der Richter verteidigte daraufhin sein Vorgehen mit Verweis auf seine berufliche Pflichten. Zudem erklärte er, seine Überlegungen seien von einem „christlichen Menschenbild“ geprägt.

Der Kläger beantragte daraufhin die Ablehnung des Richters wegen möglicher Voreingenommenheit. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies den Antrag jedoch ab. Das Gericht urteilte, dass sich der Verweis des Richters auf christliche Werte nicht auf seine Neutralität auswirke. Vielmehr stehe ein solches Verständnis im Einklang mit der Auslegung der Menschenwürde und der Grundrechte.

Zudem bestätigte das Gericht, dass die Reaktion des Richters auf die abwertende Bemerkung innerhalb des beruflichen Rahmens geblieben sei. Da der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, wird das Verfahren ohne weitere Anfechtung der richterlichen Beteiligung fortgesetzt. Die Entscheidung bestätigt, dass die Bezugnahme auf christliche Werte keine Befangenheit darstellt. Da keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, muss der Streit nun im ursprünglichen Verfahren geklärt werden.

Quelle