Priester nach Oktoberfest-Missbrauch zu drei Jahren Haft verurteilt
Ein Priester des Erzbistums Freiburg ist wegen des Missbrauchs junger Menschen während des Oktoberfests zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Pater M. erhielt im April 2026 ein Urteil von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Das Erzbistum hat eine Mitverantwortung für die über Jahre unentdeckten Verbrechen eingeräumt.
Das Landgericht München verurteilte Pater M. wegen sexuellen Missbrauchs junger Menschen in seinem Hotelzimmer nach den Oktoberfestfeiern. Die Verurteilung erfolgte nach einer Anklageerhebung im Jahr 2026, obwohl bereits zuvor Bedenken aufgekommen waren.
Noch bevor der Fall öffentlich wurde, ergiff die Pastoralregion Todtmoos 2025 Maßnahmen: Sie leitete eine interne Untersuchung ein, setzte den Priester von seinen Pflichten aus und informierte das Erzbistum Freiburg. Gegen ihn wurden kirchenrechtliche Verfahren eingeleitet.
Das Erzbistum bezeichnete das Urteil als einen wichtigen Schritt zur juristischen Aufarbeitung der Taten. Betont wurde, dass der Fokus weiterhin auf der Unterstützung der Betroffenen und der Verhinderung weiterer Missbrauchsfälle liege. Überlebende wurden ermutigt, sich an unabhängige Beratungsstellen zu wenden.
Als Reaktion auf den Fall kündigte das Erzbistum an, die eigenen Versäumnisse bei der Aufsicht zu überprüfen. Künftig sollen neue Missbrauchsvorwürfe sowohl zivil- als auch kirchlich untersucht werden. Präventivmaßnahmen und Rechenschaftspflicht wurden als zentrale Aufgaben für die Zukunft hervorgehoben.
Pater M. verbüßt derzeit eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Erzbistum sicherte zu, weitere Vorwürfe zu prüfen und die Präventionsarbeit zu verbessern. Zudem bekräftigte es seine Verantwortung gegenüber den Opfern des Missbrauchs.






