Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch Berlins Senat will ihn absetzen
Emilia SchmittMatthias Hundt widerruft Rücktritt – doch Berlins Senat will ihn absetzen
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, zieht seinen Rücktritt zurück
Der Berliner Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, hat seinen zunächst eingereichten Rücktritt wieder zurückgezogen. Der Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die rechtlichen und finanziellen Prüfungen seiner Geschäftstätigkeiten immer stärker in den Fokus rücken. Die Behörden untersuchen derzeit seine Rolle beim Zusammenbruch einer Beratungsfirma, die er einst geleitet hat.
Hundt hatte seinen Rücktritt erstmals eingereicht, nachdem der Druck wegen seiner Verbindungen zur SDC Sachsen Digital Consulting GmbH zunahm. Am 25. November 2025 wurden offiziell Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seitdem Ermittlungen zu seiner Verstrickung in die finanziellen Probleme der Firma aufgenommen.
Zudem läuft eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, um ausstehende Beitragszahlungen im Zusammenhang mit dem insolventen Unternehmen zu überprüfen. Trotz der Vorwürfe zog Hundt seinen Rücktritt später zurück und begründete dies mit Frustration über „unbegründete Gerüchte und falsche Behauptungen“.
Der Berliner Senat treibt jedoch weiterhin Pläne voran, ihn aus dem Amt zu entlassen. Eine endgültige Entscheidung über seine Abberufung wird bis Dienstag erwartet. Falls er abgesetzt wird, hätte Hundt dennoch Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von etwa 72.000 Euro.
Unterlagen zufolge war er niemals Gesellschafter einer anderen Firma, der Humboldt Capture Germany GmbH. Stattdessen arbeitete er dort bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer.
Die Ermittlungen zu Hundts Geschäftstätigkeiten dauern an, wobei sowohl das Insolvenzverfahren als auch die Rentenprüfung noch nicht abgeschlossen sind. Seine politische Zukunft in der Berliner Regierung hängt nun von der anstehenden Abstimmung im Senat ab. Sollte er entlassen werden, würde er mit einer Abfindung das Amt verlassen – während die rechtlichen Untersuchungen weiterlaufen.






