Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels atmen auf
Maximilian KrauseMainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat nach Gesprächen mit lokalen Hotels und anderen Beteiligten ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. In der neuen Fassung geht die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste über. Die Behörden bezeichnen die Änderungen als fairer und praktikabler.
Ursprünglich sollte die Steuerlast die Beherbergungsanbieter treffen. Nun wird die Abgabe gemäß der überarbeiteten Regelung direkt von den Gästen erhoben. Diese Anpassung erfolgte nach Rückmeldungen aus der Hotellerie und anderen betroffenen Kreisen.
Hinzu kommt eine neue Übergangsregelung: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Damit erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich auf das neue System einzustellen.
Die aktualisierte Satzung wird nun am 6. Mai 2026 dem Finanz- und Hauptausschuss zur Prüfung vorgelegt. Bei Zustimmung folgt die endgültige Verabschiedung.
Ziel der Änderungen ist es, die finanzielle Belastung für lokale Unternehmen zu verringern, ohne die Steuer selbst infrage zu stellen. Hotels mit bestehenden Verträgen haben fast ein Jahr Zeit, um sich vor Inkrafttreten vorzubereiten. Die Entscheidung des Ausschusses im nächsten Monat wird über das weitere Vorgehen entscheiden.






