Lehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete
Emilia SchmittLehrerin kassierte 16 Jahre Gehalt – während sie als Heilpraktikerin arbeitete
Eine Lehrerin am Berufskolleg Wesel in Nordrhein-Westfalen blieb über 16 Jahre ohne ausreichende Begründung krankgeschrieben – und bezog in dieser Zeit weiterhin ihr volles Gehalt, während sie parallel als Heilpraktikerin für Alternativmedizin arbeitete. Nun ermitteln die Behörden wegen des Verdachts auf Pflichtverletzung und Betrug.
Die namentlich nicht bekannte Pädagogin fehlte mindestens von 2008 bis 2024 im Unterricht. Trotz ihrer jahrelangen Abwesenheit wurde sie nie zu einer amtlichen ärztlichen Untersuchung vorgeladen. Stattdessen soll sie eine private Praxis für alternative Heilmethoden betrieben haben, was Zweifel an der Berechtigung ihrer Krankschreibungen aufkommen ließ.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt mittlerweile wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Der Lehrerin wird vorgeworfen, dem Land falsche Angaben gemacht zu haben, um weiterhin ihr Gehalt zu erhalten. Im April durchsuchten die Ermittler ihre Wohnung in Duisburg und beschlagnahmten Unterlagen sowie digitale Speichermedien als Beweismaterial.
Der Fall wirft zudem Fragen nach einer möglichen Mittäterschaft auf: Ein Mitarbeiter des Bezirksregierungs Düsseldorf, der für die Bearbeitung von Krankmeldungen zuständig ist, wird wegen des Verdachts auf Pflichtverletzung überprüft. Die Behörden prüfen, ob während der langen Abwesenheit der Lehrerin die notwendigen Kontrollen stattfanden.
Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf den Zeitraum von 2021 bis 2025, da frühere Jahre möglicherweise bereits verjährt sind. Unterdessen hat die Landesregierung angekündigt, die Überwachung von Krankschreibungen zu verschärfen. Neue Maßnahmen sollen auffällige Fehlzeiten schneller erkennen und für mehr Transparenz bei der Kontrolle sorgen.
Der Fall der Lehrerin hat gravierende Lücken im System der Langzeiterkrankungen offenbart. Nordrhein-Westfalen will nun strengere Kontrollen einführen, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Bei einer Verurteilung drohen der Pädagogin Betrugsvorwürfe, während auch der Bezirksmitarbeiter für Versäumnisse bei der Einhaltung der Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden könnte.






