Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Emilia SchmittHubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Tötungsdelikte konsequenter als Mord statt als Totschlag zu verfolgen. Nach geltendem Recht können Angeklagte mitunter milderen Strafen entgehen, indem sie verminderte Schuldfähigkeit geltend machen.
Bisher sehen die Regelungen vor, dass Tötungen aus Besitzansprüchen oder kontrollierendem Verhalten als Mord gewertet werden können. In einigen Fällen wird die Anklage jedoch auf Totschlag herabgestuft, wenn der Angeklagte behauptet, in einer emotionalen Ausnahmesituation gehandelt zu haben. Während Totschlag mit kürzeren Haftstrafen und einer gesicherten Entlassung verbunden ist, ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubigs Vorstoß soll diese Lücke schließen. Die Reform würde den Mordparagraphen erweitern, um Tötungen mit geschlechtsspezifischen Motiven ausdrücklich einzubeziehen. Tötet jemand ein Opfer allein wegen dessen Geschlechts – etwa weil es sich um eine Frau handelt –, soll dies künftig automatisch als Mord gelten.
Der Schritt folgt auf Kritik, dass die aktuellen gesetzlichen Definitionen die Schwere solcher Verbrechen nicht ausreichend abbilden. Durch die Präzisierung des Gesetzes will Hubig sicherstellen, dass Täter geschlechtsspezifischer Gewalt härter bestraft werden.
Bei einer Verabschiedung der Änderungen drohten Tätern in Femizid-Fällen deutlich strengere Strafen. Die Reform würde Schlupflöcher beseitigen, die bisher eine Herabstufung der Anklage aufgrund von verminderter Schuldfähigkeit ermöglichen. Die Regierung erwartet nun weitere Debatten, bevor die Novelle final beschlossen wird.






