23 June 2026, 20:04

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung in einem viel beachteten Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Urteil verbietet dem Magazin, bestimmte Behauptungen in Zusammenhang mit einer alten E-Mail sowie Vorwürfe wegen KI-generierter Fake-Pornografie zu veröffentlichen. Der Fall hat eine breite politische Debatte über digitale Gewalt und die Regulierung des Internets ausgelöst.

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass Der Spiegel keine Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail veröffentlichen darf, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt hatte. Zudem untersagte das Gericht dem Magazin, zu behaupten oder nahezulegen, Ulmen habe KI-erzeugte Fake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt oder verbreitet. Das Gericht begründete dies damit, dass der Inhalt der E-Mail zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ gehöre und damit besonders schützenswert sei.

Der Spiegel bleibt es jedoch gestattet, über die Vorwürfe von Fernandes zu berichten, die Ulmen körperliche Gewalt vorwirft. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt.

Der Rechtsstreit hat die politischen Forderungen nach Konsequenzen verschärft. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Verschärfung des Strafrechts gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang gehören zu den Stimmen, die strengere Regeln gegen den Missbrauch von KI fordern. Konservative Politiker wie Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) setzen sich zusätzlich für eine Pflicht zur Klarnamennutzung im Internet ein.

Die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt, argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel habe eine überzogene Folgeberichterstattung und eine undifferenzierte öffentliche Debatte ausgelöst.

Die Gerichtsentscheidung beschränkt, was Der Spiegel über den Fall veröffentlichen darf, berührt jedoch nicht die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ulmen. Unterdessen drängen Politiker weiter auf gesetzliche Reformen, um digitalen Missbrauch und den falschen Einsatz von KI-Technologie einzudämmen.

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