Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken wegen angeblicher Verspottung recht
Lukas LehmannGericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linken wegen angeblicher Verspottung recht
Ein Gericht in Deutschland hat im Streit zwischen dreizehn AfD-Abgeordneten und der Linken wegen Vorwürfen der Verspottung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Der Fall nahm seinen Anfang nach einer Landtagssitzung im April 2025, bei der der Linke-Politiker Dirk Bruhn den AfD-Mitgliedern vorwarf, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, Teile ihrer Pressemitteilung zu diesem Vorfall zu wiederholen.
Der Konflikt eskalierte, als Bruhn während einer Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern behauptete, AfD-Politiker hätten seine Zitteranfälle imitiert. Die Linke verstärkte die Anschuldigungen später in einer Pressemitteilung. Die betroffenen AfD-Abgeordneten leiteten daraufhin rechtliche Schritte ein mit der Begründung, die Vorwürfe seien falsch und rufschädigend.
Ein früherer Antrag, die Äußerungen zu unterbinden, war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Doch das Oberlandesgericht urteilte nun, die Linke habe ihre Behauptungen nicht beweisen können. Die Richter wiesen darauf hin, dass Politiker zwar scharfe Kritik hinnehmen müssten, persönliche Beleidigungen ohne Belege jedoch zu weit gingen.
Das Gericht äußerte zudem Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Vorwürfe und verwies auf das Fehlen von Zeugen. Es kam zu dem Schluss, dass die Linke den Vorwurf, AfD-Mitglieder hätten Bruhns Erkrankung verspottet, nicht hinreichend belegen könne. Folglich erließen die Richter eine einstweilige Verfügung, die der Linken verbietet, Teile der Pressemitteilung erneut zu verbreiten.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung der eigenen Position. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um Reputationen zu schädigen.
Mit dem Urteil ist es der Linken nun untersagt, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Gratwanderung zwischen politischer Kritik und dem Schutz persönlicher Rechte. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten das Ergebnis als rechtliche Bestätigung ihrer Haltung.






