09 June 2026, 16:06

Gericht bestätigt Kündigung einer Schülerin wegen unentschuldigter Fehltage

Urteil: Private Schule darf Schüler mit vielen Fehltagen ablehnen

Gericht bestätigt Kündigung einer Schülerin wegen unentschuldigter Fehltage

Eine private englische Schule in Frankfurt am Main hat einen Rechtsstreit über ihre Entscheidung gewonnen, den Vertrag einer Schülerin nicht zu verlängern. Im Mittelpunkt des Konflikts stand ein 17-jähriges Mädchen, dessen wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten die Schule dazu veranlassten, eine erneute Einschreibung abzulehnen. Der Fall gelangte bis vor das Oberlandesgericht, das in seinem endgültigen Urteil die Position der Schule bestätigte.

Die Schülerin hatte die Schule auf Basis jährlicher Vertragsverlängerungen besucht. Im Laufe der Zeit häufte sie eine hohe Anzahl unentschuldigter Fehltage an, die über jeden genehmigten Urlaub hinausgingen. Dennoch bot die Schule ihr die Möglichkeit an, Prüfungen nachzuholen, und zeigte damit weiterhin Unterstützung für ihre schulische Laufbahn.

Die Schule setzte den Eltern eine Frist für die erneute Einschreibung ihrer Tochter für das nächste Schuljahr. Als diese Frist verstrich, entschied sich die Einrichtung, den Vertrag nicht zu verlängern. Die Eltern fochten die Entscheidung an, und das Amtsgericht Frankfurt gab ihnen zunächst recht: Es verpflichtete die Schule, das Mädchen weiter zu unterrichten.

Die Schule legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor dem Oberlandesgericht neu verhandelt wurde. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass Schulen Verträge nur dann verlängern müssen, wenn die Ablehnung einer neuen Vereinbarung unzumutbar wäre. Es kam zu dem Schluss, dass die unentschuldigten Fehlzeiten der Schülerin berechtigte Zweifel an ihrem Lernwillen aufwarfen. Zudem belasteten die Verzögerungen bei der Einschreibung die Schule unnötig in organisatorischer Hinsicht.

Letztlich entschied das Oberlandesgericht, dass die Weigerung der Schule gerechtfertigt war. Es bestätigte, dass Privatschulen nicht verpflichtet sind, Schülerinnen und Schüler weiter zu unterrichten, die durch wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten mangelnde Lernbereitschaft zeigen.

Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für Privatschulen bei der Handhabung von Vertragsverlängerungen. Es bestätigt ihr Recht, eine erneute Einschreibung abzulehnen, wenn Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt fehlen oder Eltern administrative Fristen nicht einhalten. Die Entscheidung stellt zudem klar, dass Schulen zwar vernünftig handeln müssen, aber nicht gezwungen sind, Schüler zu behalten, die den schulischen Ablauf stören.

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