08 May 2026, 22:06

Gehaltsreform für Bundesbeamte: dbb wirft Dobrindt Verfassungsbruch vor

Ein Buch mit einem Raster verschiedener deutscher Armeeuniformen in unterschiedlichen Farben und Mustern, begleitet von beschreibendem Text über ihre Abzeichen und Ränge.

Gehaltsreform für Bundesbeamte: dbb wirft Dobrindt Verfassungsbruch vor

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) wehrt sich gegen die geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete, die von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Der von Innenminister Alexander Dobrindt eingebrachte Gesetzentwurf sieht Änderungen in den Besoldungsstrukturen vor, die bei Gewerkschaftsvertretern auf scharfe Kritik stoßen.

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Einer der umstrittensten Punkte ist die geplante Berücksichtigung des Partnereinkommens bei der Gehaltsberechnung – ein Schritt, den Kritiker als rechtlich unzulässig bewerten.

Dobrindts Reform zielt zwar darauf ab, die Einstiegsgehälter für neue Beamte zu erhöhen, indem sie direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Allerdings sieht der Entwurf für höhere Beamte der B-Besoldungsgruppe geringere Gehaltssteigerungen vor als für Angestellte der A-Skala.

Der dbb bezeichnet Teile des Gesetzentwurfs als „verfassungswidrig“ und verweist dabei auf zwei zentrale Prinzipien: das Leistungsprinzip, das die Bezahlung an die Aufgabenbindung knüpft, sowie die Differenzierungsregel, die faire Gehaltsabstände zwischen den Besoldungsgruppen sicherstellen soll. Laut Analyse des Verbandes verstößt die vorgesehene Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 gegen diese Regel.

Ein weiterer großer Streitpunkt ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Modells“. Der Entwurf geht bei der Gehaltsberechnung von einem fiktiven Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr aus – ein Vorgehen, das der dbb als „nicht beeinflussbar für den Beamten“ und rechtlich unhaltbar kritisiert. Die Gewerkschaft fordert eine vollständige Überprüfung der Einkommensunterschiede in der B-Besoldung, bevor die Reform umgesetzt wird.

Das Bundesinnenministerium hat sich bisher nicht zu den konkreten Vorwürfen bezüglich der Differenzen in der B-Skala geäußert.

Grundsätzlich unterstützt der dbb die Reform, besteht jedoch auf Nachbesserungen, um sie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Ohne Anpassungen drohen rechtliche Klagen und anhaltende Streitigkeiten über die Fairness des neuen Systems.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird maßgeblich bestimmen, wie die Besoldung von Bundesbeamten in den kommenden Jahren berechnet wird – insbesondere für höhere Dienstgrade, die von den Änderungen in der B-Besoldung betroffen sind.

Quelle