Firmenrad als Bonus: Warum nicht jedes Modell gleich lohnt
Firmenräder liegen als Arbeitsplatz-Bonus im Trend – doch nicht alle Modelle bieten dieselben finanziellen Vorteile. Wer ein Rad über Gehaltsumwandlung least, riskiert langfristige Kürzungen bei der Rente, während Beschäftigte, die das Fahrrad als zusätzliche Leistung erhalten, solche Nachteile vermeiden. Wie die Programme strukturiert sind, macht einen erheblichen Unterschied – sowohl für das Nettogehalt als auch für spätere Ansprüche.
Die einfachste Variante ist, wenn der Arbeitgeber ein Firmenrad zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung stellt. In diesem Fall bleibt das Rad steuerfrei und mindert nicht das Bruttoeinkommen, sodass Rentenbeiträge und andere Sozialleistungen unberührt bleiben. Auch E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h genießen diesen steuerlichen Vorteil – vorausgesetzt, die Regelung ist klar im Arbeitsvertrag festgehalten.
Bei klassischen Leasingmodellen sieht die Rechnung anders aus: Beschäftigte vereinbaren ein niedrigeres Bruttogehalt und erhalten dafür das Rad, wobei die Gehaltskürzung als geldwerter Vorteil versteuert wird. Monatlich wird 1 % eines Viertels des Listenpreises (inklusive Mehrwertsteuer) dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. 2023 lag der Höchstbetrag für steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsumwandlung bei 3.504 Euro pro Jahr – bei einem typischen E-Bike entspricht das etwa 87,60 Euro im Monat. Die geringere Bruttovergütung schmälert jedoch auch die Rentenbeiträge und damit die spätere Altersvorsorge.
Auch andere Sozialleistungen sind betroffen: Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld orientieren sich am Bruttolohn. Zudem entstehen Arbeitgebern zusätzliche Kosten, da sie auf die Rad-Bereitstellung im Leasingmodell Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Die Wahl des richtigen Firmenrad-Modells kann langfristige finanzielle Folgen haben. Wer über Gehaltsumwandlung least, riskiert niedrigere Rentenansprüche und gekürzte Sozialleistungen. Wer das Rad als Extra-Leistung erhält, umgeht diese Nachteile – und behält sein volles Einkommen sowie alle Ansprüche.