Bundesrat will Untermieter besser schützen – doch reicht das gegen Wohnungsnot?
Maximilian KrauseBundesrat will Untermieter besser schützen – doch reicht das gegen Wohnungsnot?
Deutschlands Mietmarkt bleibt stark unter Druck – besonders in Städten, wo Wohnungsmangel weiterhin herrscht. Immer mehr Mieter sind auf Untermietverträge angewiesen und akzeptieren dabei oft hohe Mieten bei geringer Rechtssicherheit. Eine neue Initiative im Bundesrat zielt nun darauf ab, den Schutz von Untermietern zu stärken, die von drohenden Kündigungen betroffen sind.
Der Vorstoß für eine Reform folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2026. Das Gericht bestätigte damals, dass Hauptmieter ihre Wohnungen nicht gewinnorientiert untervermieten dürfen. Dennoch halten sich profitgetriebene Untermietverträge hartnäckig – und lassen viele Untermieter in prekären Situationen zurück.
Der von Hessen vorgebrachte Vorschlag will rechtliche Grauzonen schließen, indem Hauptmieter verpflichtet werden, Vermieter detailliert über Untermietverträge zu informieren. Zudem soll verhindert werden, dass Vermieter wegschauen, wenn Hauptmieter unerlaubt Gewinne aus Untermietverträgen ziehen. Aktuell riskieren Untermieter im Falle einer Kündigung des Hauptmieters, ohne Vorwarnung ihre Wohnung zu verlieren.
Befürworter betonen, dass die geplanten Änderungen Untermietverträge nicht generell verbieten sollen. Stattdessen gehe es um klarere Regeln, um Untermieter besser zu schützen und Ausbeutung zu unterbinden. Die Initiative findet bereits Unterstützung aus mehreren Bundesländern, auch wenn die genaue Zahl der Befürworter noch unklar ist.
Die neuen Vorschriften würden Vermieter und Hauptmieter zu strengeren Meldepflichten verpflichten. Untermieter erhielten dadurch mehr Sicherheit, insbesondere bei Kündigungen. Die Entscheidung des Bundesrats könnte die Praxis der Untermietverträge in Deutschlands angespanntem Wohnungsmarkt grundlegend verändern.






