BGH-Urteil revolutioniert Haftung bei mangelhaften Bauwerken
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Landwirtschaftssilo ist mit einem richtungsweisenden Urteil beendet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte den Bauunternehmer, sämtliche Reparaturkosten zu tragen – unabhängig davon, wie lange die Anlage bereits in Betrieb war. Damit kippte das Gericht frühere Entscheidungen, die die Kosten zwischen dem Landwirt und der Baufirma aufgeteilt hatten.
Der Fall begann im Jahr 2010, als ein Bauunternehmen für einen Landwirten einen Befahrsilos errichtete. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Besorgt um die Sicherheit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 reichte der Landwirt Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst vollständig recht und sprach ihm die volle Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt habe über Jahre hinweg Nutzen aus dem Silo gezogen und müsse sich daher an den Kosten beteiligen.
Der Streit landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof, der am 27. November 2025 (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) sein Urteil fällte. Das Gericht entschied, dass der Bauunternehmer allein für die Beseitigung der Mängel verantwortlich sei – unabhängig von der Nutzungsdauer des Silos oder dessen Zustand nach der Reparatur.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun die ursprünglich geforderte volle Entschädigung. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle und stellt klar, dass Handwerker und Bauunternehmen selbst nach längerer Zeit säumtliche Kosten für mangelhafte Arbeiten tragen müssen. Weitere Rechtsmittel sind in diesem Fall nicht mehr zu erwarten.






